Die Teilnahme am Schwarzen Block der G20-Demonstration 2017 in Hamburg kann ein ausreichender Grund für den Widerruf des kleinen Waffenscheins sein. Das OVG Schleswig entschied, dass eine aggressive Grundhaltung für Zweifel an der Zuverlässigkeit nach dem WaffenG genügt (OVG Schleswig, Urteil vom 20.02.2025 – 4 LB 37/23).
G20-Demonstration, Schwarzen Block, Verfassungsschutz – eine Kombination, die Jahre später noch Konsequenzen hat. Ein Mann verlor seinen kleinen Waffenschein, weil er 2017 an der „Welcome to Hell“-Demo teilnahm. Er zog bis vor das OVG Schleswig, doch ohne Erfolg. Wer mitmarschiert, muss sich nicht wundern, wenn die Behörden später misstrauisch werden.
Wer im Schwarzen Block marschiert, verliert den Waffenschein weiterlesen