Die Teilnahme am Schwarzen Block der G20-Demonstration 2017 in Hamburg kann ein ausreichender Grund für den Widerruf des kleinen Waffenscheins sein. Das OVG Schleswig entschied, dass eine aggressive Grundhaltung für Zweifel an der Zuverlässigkeit nach dem WaffenG genügt (OVG Schleswig, Urteil vom 20.02.2025 – 4 LB 37/23).
G20-Demonstration, Schwarzen Block, Verfassungsschutz – eine Kombination, die Jahre später noch Konsequenzen hat. Ein Mann verlor seinen kleinen Waffenschein, weil er 2017 an der „Welcome to Hell“-Demo teilnahm. Er zog bis vor das OVG Schleswig, doch ohne Erfolg. Wer mitmarschiert, muss sich nicht wundern, wenn die Behörden später misstrauisch werden.
Sachverhalt
Ein Mann aus Schleswig-Holstein war im Schwarzen Block der G20-Proteste 2017 dabei. Laut Verfassungsschutz war er zudem langjähriger Anhänger der linksextremistischen Szene. Deshalb entzog ihm die Behörde 2025 den kleinen Waffenschein. Damit darf man außerhalb der eigenen vier Wände Schreckschuss- und Reizgaswaffen führen.
Der Betroffene bestritt jegliches Gewaltpotenzial und klagte gegen den Widerruf. Doch sowohl die Vorinstanzen als auch das OVG Schleswig gaben der Behörde Recht.
Entscheidung
Das OVG Schleswig bestätigte den Entzug des Waffenscheins. Entscheidendes Kriterium sei die Prognose über die Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a WaffenG. Es genüge bereits eine aggressive Grundhaltung, um die Gefahr eines missbräuchlichen oder leichtfertigen Umgangs mit Waffen zu begründen. Diese könne sich nicht nur aus individuellem Verhalten, sondern auch aus der Zugehörigkeit zu einer gewaltbereiten Gruppe ergeben.
Das Gericht zweifelte nicht an der Verfassungsschutzbewertung. Der Verfassungsschutzbericht des BMI 2018 stufe den Schwarzen Block als gewaltorientierte Linksextremisten ein. Zudem sei die Demonstration eskaliert – mit Angriffen auf Polizisten unter Einsatz von Feuerlöschern, Pflastersteinen und Eisenstangen. Jeder Teilnehmer habe mindestens psychisch zu den Taten beigetragen.
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Meinung und Schluss
Wer beim Schwarzen Block mitläuft, riskiert nicht nur blaue Flecken, sondern offenbar auch Jahre später noch den Entzug des Waffenscheins. Die Logik dahinter: Wer sich einer Gruppe anschließt, die mit Pflastersteinen wirft, hat ein Gewaltproblem – ob er selbst aktiv war oder nicht.
Das Urteil zeigt, dass die Behörden beim Waffenrecht keine halben Sachen machen. Wer sich ins Visier des Verfassungsschutzes begibt, sollte nicht erwarten, dass später ein Persilschein ausgestellt wird. Die Frage ist nur: Wann wird das Prinzip weitergedacht? Wer zu laut Parolen ruft, verliert den Jagdschein?
In jedem Fall gilt: Wer Waffen tragen will, sollte nicht mit Brandsätzen werfen – oder sich in deren Nähe aufhalten.