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Lärmkonflikt: OVG Köln gibt Nachtruhe Vorrang

Ein Gaststättenbetreiber im Kölner Severinsviertel muss seine Außenbewirtung ab 22 Uhr einstellen. Wiederholte Lärmverstöße rechtfertigen laut OVG NRW eine behördliche Einschränkung der Öffnungszeiten – selbst ohne eigene Lärmmessung (Beschluss vom 10.04.2025 – OVG NRW Aktenzeichen: 4 B 500/23 (I. Instanz: VG Köln 1 L 1884/22).

Nachtruhe statt Kölsch bis Mitternacht: Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass Kölns Ordnungsamt die Sperrstunde für eine Außen­gastronomie im Severinsviertel auf 22 Uhr vorverlegen durfte. Grund war andauernder Lärm, der Anwohnerinnen und Anwohnern den Schlaf raubte. Die Kneipe hatte es auch nach Ermahnungen nicht geschafft, den Lärm ihrer Gäste in den Griff zu bekommen.

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