Eltern müssen handeln, sagt das OVG NRW
Weigert sich ein schulpflichtiges Kind, am Unterricht teilzunehmen, sind die Eltern verpflichtet, erzieherisch auf das Kind einzuwirken – auch gegen dessen erklärten Willen. Das OVG NRW stellt klar: Gewaltfreie Erziehung heißt nicht Erziehungslosigkeit (Beschluss vom 28.04.2022 – 19 B 151/22).
Das Kind will nicht zur Schule – und die Eltern sagen: „Dann eben nicht.“ Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sieht das anders. In einem viel beachteten Beschluss stellt es klar: Erziehungspflicht bleibt Erziehungspflicht – auch wenn der Nachwuchs sich querstellt. Und das Kindeswohl endet nicht am Schultor. Doch was war los?
Sachverhalt
Ein achtjähriger Junge aus Nordrhein-Westfalen weigerte sich beharrlich, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Die zuständige Behörde reagierte mit einer sofortigen Schulbesuchsanordnung. Die Eltern wehrten sich dagegen mit einem Antrag auf Eilrechtsschutz und beriefen sich auf das Selbstbestimmungsrecht ihres Sohnes sowie auf das Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies den Antrag zurück. Die Eltern legten Beschwerde beim OVG ein.
Entscheidung
Das Oberverwaltungsgericht NRW machte kurzen Prozess: Die Schulbesuchsanordnung war rechtmäßig. Der Wille des Kindes genieße verfassungsrechtlichen Schutz – sei aber kein Freifahrtschein. Der Bildungsauftrag des Staates und das Erziehungsrecht der Eltern seien höherrangig zu gewichten.
Zudem betonte das Gericht, dass die Verpflichtung zur erzieherischen Einwirkung keineswegs bedeute, physische oder psychische Gewalt anwenden zu müssen. Vielmehr könnten Eltern auf Unterstützung durch Jugendamt oder andere Experten zurückgreifen.
Eine Erziehungspflicht bleibt – selbst wenn der Haussegen schiefhängt.
Meinung und Schluss
Kinder an die Macht? Ja – aber nicht in Sachen Schulpflicht. Wer glaubt, man könne sich mit einem einfachen „Ich will nicht“ dem Unterricht entziehen, hat das Grundgesetz nicht verstanden. Und Eltern, die sich hinter dem Recht auf gewaltfreie Erziehung verstecken, verkennen ihre Rolle.
Das OVG NRW bringt es auf den Punkt: Erziehen heißt auch, Konflikte auszuhalten – und Lösungen zu suchen. Wer sein Kind nicht zwingen will, muss es überzeugen. Und wenn das nicht reicht, hilft das Jugendamt. Was nicht hilft: resignieren.