Trunkenheit, Unfall, Waffe – Schlechte Kombi

Trunkenheit, Unfall, Waffe – Kein Jagdschein für Jäger

Ein Jäger, der mit 1,69 Promille und Jagdwaffe im Auto einen Unfall verursacht, ist waffenrechtlich unzuverlässig. Das VG Münster verweigert die (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheins – unabhängig davon, ob die Waffe geladen war (Urteil vom 01.04.2025 – 5 K 1234/22).

Jagen ist kein Recht, sondern ein Privileg – das VG Münster zieht klare Grenzen. Wer alkoholisiert mit einer Schusswaffe im Auto unterwegs ist, verliert nicht nur den Jagdschein, sondern auch das Vertrauen des Staates. Ob die Waffe geladen war? Spielt keine Rolle.

Sachverhalt

Ein Jäger aus dem Kreis Coesfeld war 2020 mit seiner Jagdwaffe im Auto unterwegs – alkoholisiert. Mit 1,69 Promille kam er von der Fahrbahn ab, beschädigte Verkehrsschilder und fuhr gegen eine Hauswand. Schaden: rund 50.000 Euro. Seine Waffe – im Futteral – stellte er nach dem Unfall in ein Wartehäuschen. Die Polizei stellte sie dort sicher.

Der Mann verlor seine Waffenbesitzkarte, sein Jagdschein lief aus. 2022 beantragte er dessen Wiedererteilung – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Münster entschied nun abschließend über seine Klage.

Entscheidung

Das Gericht sah in dem Verhalten einen klaren Verstoß gegen waffenrechtliche Sorgfaltspflichten. Schon die Mitführung einer erlaubnispflichtigen Waffe unter Alkoholeinfluss sei als „Führen der Waffe“ einzuordnen – und damit hochriskant.

Dabei spielte es keine Rolle, ob die Waffe geladen war. Wer mit über 1,1 Promille – also absolut fahruntüchtig – eine Schusswaffe bei sich führt, gefährdet sich und andere. Das VG betonte: Im Waffenrecht gilt null Toleranz – ein Restrisiko darf nicht bleiben.

Meinung und Schluss

Wer trinkt, fährt nicht. Wer trinkt, führt keine Waffe. Und wer beides doch tut, muss sich nicht wundern, wenn der Staat ihm das Vertrauen entzieht. Jagdschein ist keine Gnade – sondern Verantwortung auf Lebenszeit.

Dass der Kläger seinen Führerschein zurückbekommen hat, zeigt vielleicht verkehrsrechtliche Läuterung – aber waffenrechtlich bleibt das Vertrauen verspielt. Für alle, die meinen, nach dem Schuss ein Schnäpschen sei noch Jagdtradition: Dieses Urteil sollte Warnschuss genug sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert