Neurochirurg verurteilt

Wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung hat das Rostocker Landgericht den Neurochirurgen Dr. R. (vormals Dr. M.) zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das lebenslange Berufsverbot wurde ebenso angeordnet.

Das Gericht sah es am 18. Dezember 2019 als erwiesen an, dass der 56 Jahre alte Angeklagte Dr. R. 2010 eine Patientin zu einer unnötigen Halsoperation überredet und diese zudem fehlerhaft durchgeführt hat. Die Geschädigte ist seit der Operation dauerhaft krank und berufsunfähig.

Das Gericht lag damit deutlich über dem Stafmaß von acht Jahren Haft, das die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert hatte. Auch urteilte das Gericht höher als die Forderung der Nebenklage. Die Verteidigung hatte die Vorwürfe der Anklage bestritten und höchstens fünf Jahre Haft beantragt. Der Arzt könne nur wegen einer fahrlässigen Körperverletzung verurteilt werden, weil er sich bei seiner Diagnose vor einer Operation zu sehr auf die Angaben der Patientin verlassen habe, argumentierten die Rechtsanwälte.

Mit den Ausreden und Ausflüchten des Angeklagten räumte die Kammer in seiner Urteilsbegründung auf, welche im Übrigen fast zwei Stunden dauerte.

RA Penneke mit Nebenklägerin (Foto ist Abbildung einer damaligen Ausgabe der Ostseezeitung)

Der Prozess selbst begann im April 2018 und zog sich bis zum 18. Dezember 2019 hin. Hierbei erlebte man eine sehr geduldige Kammer. Die Anträge wurden brav alle beschieden und dem Angeklagten jedwedes rechtliches Gehör gewährt. Am Ende floh der Angeklagte in die Schweiz und wurde dort wegen anhängiger Verfahren in die Untersuchungshaft genommen. In Deutschland wurde zu diesem Zeitpunkt auch ein Haftbefehl erlassen. Das war der Tropfen, der bei der Kammer das Fass zum Überlaufen brachte.

Ich bin auf die schriftlichen Gründe gespannt. Als Vertreter der Nebenklage werde ich berichten.

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

www.PENNEKE.de

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