Ach! Ich konnte nicht anders. Die Überschrift hat mich einfach hinreißen lassen, doch auch mal etwas aus dem Zivilrecht zu posten. Und jetzt habe ich die Aufmerksamkeit. 😄 Das Amtsgericht Hannover – Zivilgericht – hat am 04.06.2020 Az: 515 C 12585/19 einen in Hannover ansässigen Flugreiseveranstalter zu einer Zahlung von 400 € verurteilt und stellte fest, dass Kleinkinder keine Gepäckstücke sind. Was war da los?
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