Mehr als fünf Jahre nach einem tödlichen Autorennen am 1. Februar 2016 auf dem Berliner Ku’damm ist einer der beiden Raser zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Anders als in zwei früheren Urteilen entschied das Landgericht am 02.03.2021 nicht auf Mord. Der inzwischen 29-Jährige wurde in dem neu aufgelegten Prozess mangels Mittäterschaft nur des versuchten Mordes und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen.
Nun also dreizehn Jahre und eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Anders als in zwei früheren Urteilen entschied das Landgericht diesmal nicht auf Mord. Der inzwischen 29-jährige Angeklagte wurde des versuchten Mordes (Merkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe), der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung (der Beifahrerin) schuldig gesprochen.
Der Fall beschäftigt die Justiz seit Jahren. Den Schuldspruch gegen einen der beiden Angeklagten bestätigte der Bundesgerichtshof. Das Mordurteil für den heute 29-Jährigen hatten die Bundesrichter zuletzt aufgehoben und eine Neuverhandlung angewiesen. Sein Wagen war nicht mit dem Jeep kollidiert. Der Bundesgerichtshof hatte einen gemeinsamen Tatentschluss und somit eine Mittäterschaft als nicht belegt gesehen.