Berliner Raser erneut verurteilt

Mehr als fünf Jahre nach einem töd­li­chen Au­to­ren­nen am 1. Februar 2016 auf dem Ber­li­ner Ku’damm ist einer der bei­den Raser zu 13 Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den. An­ders als in zwei frü­he­ren Ur­tei­len ent­schied das Land­ge­richt am 02.03.2021 nicht auf Mord. Der in­zwi­schen 29-Jäh­ri­ge wurde in dem neu auf­ge­leg­ten Pro­zess man­gels Mit­tä­ter­schaft nur des ver­such­ten Mor­des und der vor­sätz­li­chen Ge­fähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs schul­dig ge­spro­chen.

Nun also dreizehn Jahre und eine Verurteilung wegen versuchten Mordes. Anders als in zwei früheren Urteilen entschied das Landgericht diesmal nicht auf Mord. Der inzwischen 29-jährige Angeklagte wurde des versuchten Mordes (Merkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe), der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung (der Beifahrerin) schuldig gesprochen.

Der Fall beschäftigt die Justiz seit Jahren. Den Schuldspruch gegen einen der beiden Angeklagten bestätigte der Bundesgerichtshof. Das Mordurteil für den heute 29-Jährigen hatten die Bundesrichter zuletzt aufgehoben und eine Neuverhandlung angewiesen. Sein Wagen war nicht mit dem Jeep kollidiert. Der Bundesgerichtshof hatte einen gemeinsamen Tatentschluss und somit eine Mittäterschaft als nicht belegt gesehen.

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