Ach! Ich konnte nicht anders. Die Überschrift hat mich einfach hinreißen lassen, doch auch mal etwas aus dem Zivilrecht zu posten. Und jetzt habe ich die Aufmerksamkeit. 😄 Das Amtsgericht Hannover – Zivilgericht – hat am 04.06.2020 Az: 515 C 12585/19 einen in Hannover ansässigen Flugreiseveranstalter zu einer Zahlung von 400 € verurteilt und stellte fest, dass Kleinkinder keine Gepäckstücke sind. Was war da los?
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Modegeschäft muss sich auf Kleinkinder einstellen
Ein Modegeschäft verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn es seine Auslagen auf einem Warenständer präsentiert, der von einem vierjährigen Kleinkind mit geringem Kraftaufwand gekippt werden kann und der dann die Gefahr erheblicher Verletzungen begründet. Das hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 06.03.2014 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster bestätigt. Neues aus dem Zivilrecht. 😉
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