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Freiheitsberaubung durch Unterbringung im Pflegeheim

Das Amtsgericht München hat ein Ehepaar jeweils wegen Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1, Abs. 3 StGB verurteilt. Die Angeklagten hätten zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Geschädigte (die Mutter des Ehemanns) länger als eine Woche der Freiheit beraubt werde, weshalb die Freiheitsberaubung als Verbrechen zu qualifizieren sei.

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