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Polizeigesetz Mecklenburg-Vorpommern teilweise verfassungswidrig

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat ent­schie­den, dass das 2020 re­for­mier­te Po­li­zei­ge­setz in Meck­len­burg-Vor­pom­mern (SOG MV) teil­wei­se mit dem Grund­ge­setz un­ver­ein­bar ist. Meh­re­re Re­ge­lun­gen zu heim­li­chen Über­wa­chungs­maß­nah­men der Po­li­zei ge­nüg­ten nicht den An­for­de­run­gen der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit. Die be­an­stan­de­ten Re­ge­lun­gen gel­ten über­wie­gend nach ein­schrän­ken­den Ma­ß­ga­ben fort, müs­sen vom Ge­setz­ge­ber aber bis Ende des Jah­res nach­ge­bes­sert wer­den (Beschluss vom 09. Dezember 2022
1 BvR 1345/21
).

Es muss (wie immer) nachgebessert werden. Anscheinend versucht man es einfach, um dann auszubessern. Dabei wird dann erklärt, dass der Rechtsstaat funktioniere.

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