NPD Verbotsverfahren Tag 2

“Das NPD-Verbotsverfahren scheitert diesmal nicht schon an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei. Das Bundesverfassungsgericht sei nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag nach vorläufiger Einschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine solchen Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. Damit steigt das Gericht nun in die inhaltliche Prüfung ein.”
Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/eilmeldung-781.html
Klingt wie aus einem schlechten (oder auch guten) amerikanischen Film, dass der Geheimdienst Organisationen aufbaut, die Angst und Terror verbreiten….
Ein Schelm ist, wer böses dabei denkt!
Ein Hoch auf unseren innerdeutschen Geheimdienst, der es fertig bringt, eine solche Partei zu gründen, zu lenken und zu leiten, NSU – Morde nicht verhindert oder Ermittlungsergebnisse den zuständigen Stellen zukommen lässt.
Ob es in der inhaltlichen Prüfung weiter spannend bleibt? Ich glaube es nicht…

 
Nachtrag 1 13:30 Uhr:
Am Anfang der heutigen Verhandlung beschäftigt sich das Gericht zunächst noch einmal mit der V-Mann-Problematik. Gestern Abend hatte NPD-Anwalt Peter Richter erklärt, der sächsische Staatsschutz habe 2014 angeblich versucht, einen V-Mann anzuwerben. Dabei verwies er auf eine eidesstattliche Versicherung des betroffenen Rechtsradikalen. Darin habe dieser geschildert, dass fünf ihm bekannte Polizisten 4000 Euro geboten hätten, wenn er mit den Behörden zusammenarbeite.Nach seinen Angaben sollte der Mann im Landesvorstand der NPD platziert werden, um dort “im Sinne des Staates zu werben”. Anwalt Richter beantragte, den Rechtsradikalen als Zeugen zu laden.”
Quelle: https://www.tagesschau.de/inl…/npd-verbotsverfahren-115.html

NPD VERBOTSVERFAHREN"Das NPD-Verbotsverfahren scheitert diesmal nicht schon an Informanten des Verfassungsschutzes in…

Gepostet von Rechtsanwalt Thomas Penneke am Mittwoch, 2. März 2016