Gedanken zum Weihnachtsmann

Thomas Penneke Strafverteidiger Strafrecht Rostock Weihnachtsmann Nötigung 2

Der Weihnachtsmann – seelenlos und kriminell

 Er verlangt von den Kindern, dass sie immer artig sind, sonst gibt es keine Geschenke. Ist der Weihnachtsmann ein herzensloser Erpresser? Wir erinnern uns auch: Als wir noch Kinder waren, da wurde uns beigebracht, dass der Weihnachtsmann die “lieben” Kinder beschenkt und die “bösen” Kinder mit der Rute verhaut. Huch! Der Weihnachtsmann ist wohl nicht nur ein hemmungsloser Erpresser, der Kinder gern auch weinen sieht, sondern ein Gewalttäter oben drauf.

 

Mindestens eine klassische Nötigung gemäß § 240 StGB?

Die Kinder sollen es unterlassen unartig zu sein bzw. sollen sie “verpflichtet” werden, artig zu sein. Schrecklich! Und damit kommt der Weihnachtsmann jedes Jahr durch. Bei den Erwachsenen ist es nicht anders. Auch hier kommt der Weihnachtsmann (bzw. dessen Geschenke) nur bei denjenigen an, die es auch “verdient” haben.

 

Es bleibt zu prüfen, ob es sich bei dem Handeln des Weihnachtsmannes um eine strafbare Handlung handelt. § 240 StGB beinhaltet in den ersten drei Absätzen:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) ….

 

So so! Gewalt und Drohung – beides ist beim Weihnachtsmann vorhanden, wie Eingangs beschrieben. Geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der freien Willensentschließung und Willensentscheidung. Ein Kind, das böse sein möchte, darf es nicht. Es muss gut, lieb und artig sein. Der vom Täter (hier der Weihnachtsmann) ausgeübte Zwang richtet sich eindeutig und ohne jeden Zweifel auf das Verhalten des Opfers (hier das Kind). In der Kurzfassung sehen wir, dass der objektive Tatbestand erfüllt ist. Der Weihnachtsmann will auch diesen Nötigungserfolg (liebes Kind) und mithin liegt der Vorsatz (I. Grad) in Form der Absicht vor. Es kommt dem Weihnachtsmann darauf an!

 

Ist sein Verhalten nun auch rechtswidrig? § 240 Abs. 2 StGB gibt Aufklärung. Hiernach hängt die Rechtswidrigkeit jeder Nötigung davon ab, dass die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck verwerflich ist. Verwerflichkeit bedeutet einen erhöhten Grad sittlicher Missbilligung. Damit ist ein hoher Grad an sozialwidrigen Handelns gemeint. So handelt derjenige Verwerflich, wer den Vorrang staatlicher Zwangsmittel außer Acht lässt und sich anmaßt, den Staat mit Nötigungsmitteln zu vertreten.

 

Interessanter Ansatz! Da maßt sich ein Mann in rotem Anzug und langem Bart mit dickem Bauch an, die Kinder zu bestrafen, wenn sie nicht artig waren. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Damit ist hier alles gesagt.

 

Damit betrachten wir den Zweck des schon verwerflichen Handelns des Weihnachtsmannes. Aus der Struktur der Vorschrift ist zu entnehmen, dass es hier auf das Opfer und dessen Freiheitsinteresse ankommt und nicht auf die Motivation des Täters (hier der gewalttätige Weihnachtsmann). Damit ist auch alles gesagt. Meinen Sie nicht? Dann fragen Sie mal Ihre Kinder, wie die das sehen.

 

Schrecklich!

 

Es ist jetzt schon soweit, dass Kinder sich schon aus Angst verstecken, wenn sie den Weihnachtsmann aus der Ferne sehen. So hatte ich als Kind im Kindergarten mich verhalten. Die Angst hält heute noch an und ich bin ein artiger Mensch, denn sonst setzt es Schläge vom Weihnachtsmann.

 

Und es gibt Trittbrettfahrer! Eine Mutter in den USA übernahm diese hinterhältige Taktik, mit der der Weihnachtsmann Jahr für Jahr die Kinder an die Wand spielt. Um ihre Kinder unter Kontrolle zu bringen, überreichte die Mutter einen Brief vom Weihnachtsmann mit schrecklichen Folgen (Quelle: Focus).

 

 

Lieber Tyler, liebe Freya!

Ich habe euch über Wochen beobachtet und gesehen, dass ihr nicht brav wart. Ihr habt gestritten und wart nicht nett zueinander. Das enttäuscht mich sehr.

Ich finde es nicht gut, dass du, Freya, nicht hören willst. Was dich betrifft, Tyler, mir gefällt deine Einstellung nicht. Ich gebe euch die Chance, es besser zu machen. 13mal dürft ihr schlafen, bevor Weihnachten ist. Ich werde euch in dieser Zeit sehr genau beobachten, in der Hoffnung, dass ich eure Namen auf die Liste mit den Kindern setzen darf, die von mir beschenkt werden. Wenn ihr nicht brav seid, dann bekommt ihr nicht die schönen Geschenke, die ich für euch habe. Denkt daran: nur die Namen der braven Kinder stehen auf meiner Geschenkeliste. Ich hoffe, dass wir uns an Heiligabend sehen.

Der Weihnachtsmann

Schrecklich! Arme Kinder. 😉
Frohe Festtage und nach den Feiertagen erkläre ich, warum die Schokolade knapp wird. 😀
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Herzlichst