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Abbruch der Ausbildung spricht nicht gegen Bewährung

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 2

BGH: Motivationdruck der Bewährung muss berücksichtigt werden!

 

Der Abbruch der Schul- und Berufsausbildung deutet nicht ohne Weiteres auf einen fehlenden Durchhaltewillen in Bezug auf eine Drogentherapie hin. Das Instanzgericht muss auch den Motivationsdruck berücksichtigen, der von einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe ausgeht. (BGH 5 StR 60/13 Beschluss vom 19.3.2013) Abbruch der Ausbildung spricht nicht gegen Bewährung weiterlesen