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Auswechslung des Pflichtverteidigers

Penneke StPOAuswechslung des Pflichtverteidigers ist möglich!

 

Viele Richterinnen und Richter beharren auf ihren Haus- und Hofabnicker (vom Gericht direkt und ohne Ihre Mithilfe bestellter Pflichtverteidiger). Sie sind es, die das Verfahren in kürzester Zeit zur Zufriedenheit des Richters abschließen. Nicht, weil sie ordnungsgemäß verteidigen, sondern weil sie meist nur daneben sitzen, den Angeklagten sich um Kopf und Kragen reden lassen, Hinweise dem Gericht geben, den Angeklagten mit harschen Vorwürfen vorführen, im Plädoyer Quatsch erzählen und den Angeklagten teilweise auch überführen, etc…..    Wer es nicht glaubt, ich habe das alles im Gerichtssaal schon erlebt und es sind immer wieder die selben: die Urteilsbegleiter (alias Haus- und Hofabnicker). Lieber zukünftiger Mandant, der ordentlich verteidigt werden will: Es gibt eine Lösung, diese falschen “Freunde” loszuwerden, denn der Verteidiger ist grundsätzlich der einzige, den man im Strafverfahren vertrauen darf.

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