ACAB als pauschales Werturteil

Thomas Penneke Strafverteidiger Strafrecht Rostock Strafverteidigung ACAB

A.C.A.B. – eine Systemkritik?

 

Es handelt sich eher um eine Kollektivbeleidigung, je größer die genannten Personengruppe ist. Es ist dann ein allgemeines Wert- und Kollektivurteil. dem die Einzelbetroffenheit fehlt. Grundsätzlich äußert doch der Träger der Buchstabenfolge ACAB nur seine allgemeine politische Systemkritik.

 

Wenn der Träger des Schriftzuges ACAB zufällig von einem Polizisten angetroffen wird, dann muss ihm der Beleidigungsvorsatz genau in diesem Einzelfall und auf diesen Polizisten nachgewiesen werden.

Mir ist klar, dass gewiss jeder Amtsrichter und so mancher Landgerichtsrichter die Kundgabe eines pauschalen Werturteils widerlegen werden. Da wird dann von “lebensnaher Sachverhaltsauslegung”, den “Vorstrafen und der politischen Einstellung” des Angeklagten gesprochen oder, dass es dem Träger des Schriftzuges gerade darauf ankam “jeden Beamten auch einzeln” zu beleidigen. Die Kollektivbeleidigung ist in ihren Voraussetzungen und in ihrer unbestimmten Einzelfallkasuisitk ein Grenzfall der Bestimmtheit. Alles was Gerichte in dieser Konstellation betreiben, ist eine zu weit ausgedehnte Auslegung des § 185 StGB.

Damit ist ein Einfallstor geöffnet, dass politische Unmutsäußerungen an staatlichen Einrichtungen kriminalisiert – egal ob sie berechtigt oder unberechtigt sind.

 

Thomas Penneke