Kontakt mit der Polizei im Straßenverkehr

Bußgeld 2014 (2)

Wie verhalte ich mich im “Straßenverkehr” gegenüber der Polizei?

Ob allgemeine Verkehrskontrolle oder Unfall, Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, so gibt viele Möglichkeiten auch im Straßenverkehr mit der Polizei in Kontakt zu kommen. Doch, wie verhalte ich mich hier? Halte ich mich an Penneke? Na klar! 🙂

Doch die Wenigsten wissen, wie man sich in einer solchen Situation verhält. Grundsätzlich gilt: Schweigen!

Ein Verkehrsteilnehmer, dem eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, hat auch das Recht die Aussage zu verweigern. Es muss sich auch hier niemand selbst belasten. Das Schweigen darf niemals gegen den Betroffenen / Beschuldigten verwendet werden.

 

Befragungen müssen nicht beantwortet werden. Wir sind hier nicht beim Krimi “Tatort”, wo die Beamten alle Zeugen und vorallem auch Verdächtige daheim aufsuchen und “befragen”. Das ist Fernsehen und der Fall muss in 90 Minuten gelöst sein. 😉

 

Darum immer Ruhe bewahren, den Mund halten und den Anwalt verständigen.

 

Penneke_Visitenkarte_hinten Kopie

Ich hol die Akte und dann besprechen wir alles in Ruhe.

 

Nur mit einer Sache sollten Sie nie warten: mich sofort zu beauftragen.

 

Thomas Penneke