Teure Italienreise

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 2

Man sollte nicht gegen den Mietvertrag verstoßen!

 

Obwohl der Mietvertrag eine Reise ins Ausland ausschloss, fuhr ein 33-jähriger Mann mit dem gemieteten Porsche 911 nach Mailand. Er wusste aber nicht, dass der Wagen per GPS und Mobilfunk überwacht wurde.

 

Beim Grenzübertritt gab es Alarm bei der Autovermietung. Die Autovermietung versuchte vergeblich den Fahrer des Porsche per Telefon zu erreichen. So gingen sie von einem Diebstahl aus. Das Auto wurde per Funksignal lahmgelegt. Ein Abschleppwagen wurde losgeschickt.

 

Mh? Lahmgelegt wurde der Wagen aber dann tatsächlich nicht. Die Abschaltung selbst hatte nicht funktioniert. Der Fahrer fuhr brav mit dem Porsche weiter und fuhr dann auch wieder zurück nach Deutschland.

 

Das Amtsgericht München entschied, dass der Fahrer die eingeleitete Rückholung bezahlen muss. AZ 182 C 21134/13

 

Wer unberechtigt mit einem Mietfahrzeug ins Ausland fährt muss damit rechnen, dass das Fahrzeug bei Diebstahlsverdacht stillgelegt wird und die Kosten für den entstandenen Aufwand tragen. Das Gericht führt aus, dass der Kläger seine vertraglichen Pflichten verletzt hat, indem er ohne Genehmigung mit dem Porsche nach Italien gefahren ist. Die Autovermietung durfte aufgrund der GPS Daten und der Unerreichbarkeit des Klägers von einem Diebstahl ausgehen. Zu berücksichtigen sei insbesondere, dass es sich um ein besonders hochwertiges Fahrzeug gehandelt habe, so dass der betriebene Aufwand nicht unverhältnismäßig erscheine. Zudem habe sich der Vorfall an einem Sonntag ereignet und die Beklagte habe nachvollziehbar dargelegt, dass weder über die deutschen noch über die italienischen Behörden eine schnelle und effektive Hilfe zu erwarten gewesen sei.

 

Thomas Penneke