Der Schwan – ein gefährliches Werkzeug?

War der RTL-Bachelor der “Schwanschläger” von der Isar? So titelte ich den letzten Beitrag. Dieser sollte zur Einstimmung auf den folgenden Beitrag dienen. Gut, die Meldung war es trotzdem wert, denn wann hört man schon, dass jemand mit einem Schwan auf einen anderen eingeschlagen haben soll. Doch nun juristisch: Ist der Schwan eigentlich ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB).

Gehen wir es von vorn an. § 224 StGB beinhaltet folgendes:

(1) Wer die Körperverletzung 1.durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,2.mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,3.mittels eines hinterlistigen Überfalls,4.mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder5.mittels einer das Leben gefährdenden Behandlungbegeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Wir stürzen uns auf die Nr. 2 mit der zweiten Alternative. Den Rest können wir ausklammern. Oder sieht das jemand anders?

Die Definition für ein Werkzeug: Werkzeug ist jeder bewegliche Gegenstand, mittels dessen durch Einwirkung auf den Körper eine Verletzung zugefügt werden kann (NStZ – RR 11, 275; StV 13, 444).

Ist jetzt der Schwan ein Werkzeug?

Der Schwan müsste nun ein beweglicher Gegenstand sein. Gegenstände sind Sachen, vgl. §90 BGB. Körperlich ist ein Gegenstand, wenn er sinnlich wahrnehmbar und räumlich abgrenzbar ist. Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht wurde § 90a BGB neu eingefügt, der besagt, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Allerdings sind auf Tiere weiterhin dieselben Vorschriften anzuwenden, die auch für Sachen gelten, soweit im Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist.

Damit wäre der Schwan raus oder?

Nein! Da das Strafrecht in seiner Begrifflichkeit unabhängig von der des Zivilrechts (insbesondere des BGB) ist, werden nach ganz herrschender Meinung Tiere auch nach Inkrafttreten des § 90 a BGB als Sachen behandelt und können daher auch gefährliche Werkzeuge nach dieser Definition darstellen.

File:NPS Wildlife. Trumpeter Swan on Nest.jpg

Also ist der Schwan ein Werkzeug! Ist er nun gefährlich?

Gefährlich ist ein Werkzeug, das nach objektiver Beschaffenheit und nach Art der Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. (BGH 3, 109; 14, 152, 154; 30, 375, 377; NStZ 87, 174; 99, 616; 07, 95; StV 98, 485; 3 StR 338/10).

Je nach dem, ob Sie einen Höckerschwan, einen Trauerschwan, einen Singschwan oder welchen auch immer verwenden, haben wir zwischen drei und 15 Kilogramm anzubieten. Der Korpus ist zwar etwas weicher, wenn man damit trifft, jedoch genügt die Wucht durch die Beschleunigung aus, um Verletzungen hervorzurufen, wenn man mit diesem, am Hals packend, auf jemanden schlägt.

Ich vergleiche dies mal mit der Verwendung eines Schlauches. Dieser wurde als gefährliches Werkzeug gesehen (BGH 3, 105; 2 StR 463/05). Nun wird der eine oder andere sagen, dass ein Schlauch auch wie eine Peitsche wirken kann. Stimmt!

Aber wir müssen die konkrete Situation sehen, in der der Schwan zur Anwendung kommen soll. Sie kennen die Größe eines Schwans? Hierzu setzen wir noch das Gewicht und hieraus könnten sich erhebliche Verletzungen (angefangen mit Hämatomen bis zu Knochenbrüchen beim Menschen) ergeben.

Ergebnis: Der Schwan ist ein gefährliches Werkzeug iSd § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB.

Im Übrigen ist der Einsatz eines Schwans selbstverständlich strafbar nach dem Tierschutzgesetz. Hat noch einer Fragen? Dann melden Sie sich bitte. 🙂

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

www.PENNEKE.de

Sie fanden diesen Beitrag interessant und nützlich? Dann teilen Sie ihn über die sozialen Netzwerke mit Ihren Freunden.
Sie wollen immer über neue Beiträge informiert werden? Dann tragen Sie sich jetzt für meinen Newsletter ein! 

Bildquelle: Wikipedia – File:NPS Wildlife. Trumpeter Swan on Nest.jpg

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert