Kasse des Vertrauens

Die Ostseezeitung (OZ) bat mich um eine Stellungnahme zum Thema “Kasse des Vertrauens”. Unter der Überschrift “Glas raus, Taler rein: An diesen Kassen zählt das Vertrauen” konnte man in der Freitagsausgabe (6.9.19) der Lokalzeitung OZ auf Seite 7 den sehr interessanten Beitrag lesen. Leider steht er nicht online.

“Schwarzwälder Kirsch-Marmelade oder bunte Socken vielerlei Selbstgerechtes wird überall in Mecklenburg – Vorpommern am Straßenrand angeboten. An den Ständen steht oft lediglich eine Gelddose”. So beginnt der Beitrag der Journalistin Marie Scheibe von der OZ.

Was ist nun mit unehrlichen Kunden? Was ist, wenn der Kunde zu wenig oder gar kein Geld in die Kasse legt?

Damit macht sich dieser “Kunde” strafbar!

Der Verkauf an einer Kasse des Vertrauens ist dem in einem Laden gleichgestellt. Mit dem Griff zu der Ware willigt man dem Angebot ein. Nimmt man die Ware ohne Bezahlung mit, ist das ein Diebstahl oder eine Unterschlagung und kann eine Freiheits- oder Geldstrafe zur Folge haben.

Quelle: Ostseezeitung 6.9.19 Seite 7 Marie Scheibe

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

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