Ist bald eine nachträgliche Verurteilung nach Freispruch möglich?

Die Bundesregierung will – laut Presseberichten zufolge – nun auch noch prüfen, ob und wie freigesprochene Angeklagte unter bestimmten Umständen künftig nachträglich verurteilt werden können. Bisher ist dies nur unter genau bestimmten Umständen möglich. Dies genügt der Regierung nicht.

Bisher ist die Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten wie folgt geregelt:

§ 362 StPO: Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.

Soweit zur derzeitigen Gesetzeslage. Nun soll eine weitere Voraussetzung für eine Wiederaufnahme zuungunsten eines Freigesprochenen werden. Beweisstücke, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits vorgelegen haben, durch neue technische Möglichkeiten ausgewertet werden können, sollen eine Wiederaufnahme möglich machen.

Natürlich dient zur Begründung der Regierung die schwersten Verbrechen unserer Strafgesetze: Mord und Völkermord!

Dass sich das nur auf diese Tatbestände begrenzen soll, wird nicht ausdrücklich erklärt.

Weiterer Eingriff ins Recht

“Wir können einen Mörder nicht unbestraft lassen, wenn ihm nach dem Freispruch die Tat durch neue DNA-Untersuchungsmethoden doch nachgewiesen werden kann”, soll der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner als Erklärung vorgebracht haben. Dies ist populistisch und nicht vollständig aufgeklärt. Er freue sich sogar, dass man sich endlich darauf verständigt habe, dass es schon im nächsten Jahr geregelt werden solle.

Im Justizministerium (geführt von der SPD – Frau Christine Lambrecht) suche man derzeit nach einer Möglichkeit, alles grundgesetzkonform zu gestalten.

Man darf gespannt sein, wie die Gesetze weiterhin verschärft werden und aus der Rechtssicherheit der Betroffenen eine lebenslange Rechtsunsicherheit entstehen soll.

Vielleicht sollte das SPD-geführte Ministerium darüber nachdenken, ob man die Wiederaufnahme zugunsten eines Verurteilten mal lockern sollte. Aber das steht nicht auf dem Plan.

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

www.PENNEKE.de

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