Archiv der Kategorie: Revision

Urteil gegen Neurochirurgen rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 26. August 2020 über die Revision des Angeklagten aus Rostock, der als Neurochirurgisch unnötige und fehlerhafte Operationen durchgeführt hatte. Die Anklage warf dem nun mit Berufsverbot belegten Mediziner eine schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB vor. Nun verwarf der BGH die Revision des ehemaligen Arztes als unbegründet.

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Bundesgerichtshof entscheidet zur Strafzumessung bei fremdenfeindlichen Zielen und Beweggründen

Das Landgericht Koblenz hat den Angeklagten wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie Verstoßes gegen das Uniformverbot nach dem Versammlungsgesetz verurteilt. Von Strafe hat es abgesehen. Zuvor hatte es das Verfahren wegen der gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung eingestellt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. (Urteil BGH vom 20. August 2020 – 3 StR 40/20)

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Ku’damm-Raser: War es Mord? BGH: einmal ja und einmal neu

2016 lieferten sich nach den Feststellungen zweier Hauptverhandlungen des Landgerichts Berlin zwei Männer in Hauptstadt auf dem Ku´damm ein Autorennen. Hierbei stirbt ein Unbeteiligter an einer Ampelkreuzung, denn einer der Teilnehmer stieß mit dem Unbeteiligten unter Missachtung der Lichtzeichenanlage, die auf Rot gestanden haben soll, zusammen. War das nun Mord? Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Berlin gegen den unfallverursachenden Angeklagten. Gegen den anderen hob es das Urteil des Landgerichts Berlin auf und verwies zur Neuentscheidung an eine andere Strafkammer.

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BGH: Geldstrafe für Ex-Polizeichef bestätigt

Stellt ein Beamter, dem insoweit zumindest die Möglichkeit der Einflussnahme zu Gebote steht, die Förderung der Karriere einer Bediensteten bei Stellenbesetzungen gegen sexuelle Gunstgewährung in Aussicht, so erfüllt dies den Tatbestand der Bestechlichkeit auch dann, wenn die konkrete Art der Förderung im Unbestimmten bleibt. BGH 7.4.2020 6 StR 52/20

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BGH bestätigt Verurteilung wegen Totschlags auf Chemnitzer Stadtfest

Der Bun­des­ge­richts­hof hat die Ver­ur­tei­lung eines An­ge­klag­ten wegen Tot­schlags auf dem Chem­nit­zer Stadt­fest durch das Land­ge­richt Chem­nitz be­stä­tigt. Die Ver­ur­tei­lung wegen Tot­schlags und ge­fähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung zu einer Ge­samt­frei­heits­stra­fe von neun Jah­ren und sechs Mo­na­ten sei rechts­feh­ler­frei, ins­be­son­de­re die Be­weis­wür­di­gung zu der zen­tra­len Frage, ob der be­strei­ten­de An­ge­klag­te der Täter war (BGH, Beschluss vom 13.04.2020 – 5 StR 14/20)

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Revisionsrecht: Grundsatz der Bewertungseinheit ist zu beachten

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige in 154 Fällen, hiervon in zwölf Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Überlassen von Betäubungsmitteln an Minderjährige zum unmittelbaren Gebrauch, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Darüber hinaus hatte es den „Verfall von Wertersatz“ in Höhe von 2.840 Euro angeordnet. Mit seiner Revision rügte der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hatte mit der Sachrüge überwiegend Erfolg (Beschluss BGH 11.12.2019 – 2 StR 176/19).

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Richter will sein Urteil zurücknehmen

Ein Kölner Amtsrichter hat Mitte Januar drei Angeklagte völlig formlos mit einem Freispruch nach Hause geschickt. Ihnen waren mehrere schwere Delikte (u.a. Raub) vorgeworfen worden. Der Richter will nun sein Urteil zurücknehmen. Die Staatsanwaltschaft wehrt sich dagegen. Die Angeklagten wissen nicht, was da gerade geschieht. Was ist da los?

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Warum war ich am 18.12.2019 beim Bundesgerichtshof?

Das Landgericht Rostock verurteilte zwei Angeklagte u.a. wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Raubes, etc. Die hiergegen durch mich eingelegte Revision hatte vollen Erfolg mit der formellen Rüge. Es fand dennoch ein Hauptverhandlungstag vor dem Bundesgerichtshof am 18.12.2019 statt. Der Grund ist nicht von der Hand zu weisen.

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Urteil wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch im Fall der Gießener Ärztin aufgehoben

Zugunsten der Angeklagten ist der – nach Erlass des Berufungsurteils – seit dem 29.3.2019 geänderte § 219a StGB anzuwenden. Auf der Grundlage der landgerichtliche Feststellungen lässt sich nicht ausschließen, dass das neue Recht zu einer für die Angeklagte günstigeren Bewertung führt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit heute veröffentlichtem Beschluss das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen zurückverwiesen. 

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.6.2019, Az. 1 Ss 15/19
(vorausgehend Landgericht Gießen, Urteil vom 12.10.2018, Az. 3 Ns – 406 Js 150131/15)

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Frist versäumt – Revision verworfen

Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 7. September 2018 wird verworfen. (BGH Beschluss vom 2. April 2019 – 3 StR 135/19). Gegen das Urteil des Landgerichts hatte sich der Angeklagte nach Ablauf der Revisionseinlegungsfrist mit mehreren handschriftlichen, teils undatierten Schreiben gewandt, aus denen in ihrer Gesamtheit hervorgeht, dass er gegen die Entscheidung Revision einlegt und Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des Rechtsmittels beantragte. Dies sah der Bundesgerichtshof (BGH) als unzulässig an.

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Drohung mit Veröffentlichung von “Nacktbildern” ist Versuch der sexuellen Nötigung

Wird einer Geschädigten damit gedroht, von ihr an den Täter übersandte “Nacktbilder” bei Facebook zu veröffentlichen bzw. diese auszudrucken und in ihrer Schule aufzuhängen, um sie zur Vornahme der von dem Täter gewünschten sexuellen Handlungen zu veranlassen, hat der Täter zur Begehung einer sexuellen Nötigung im Sinne des § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB unmittelbar angesetzt und damit das Versuchsstadium der Tat erreicht. Ausgehend von dieser Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm ein von der Staatsanwaltschaft mit der Revision angefochtenes Berufungsurteil des Landgerichts Bielefeld aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen. (3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm vom 09.04.2019 – 3 RVs 10/19)

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Strafbarkeit wegen Nachstellung mit Todesfolge

Stalkt der Ex-Freund nach Beendigung der Beziehung massiv seine Ex-Freundin, so dass diese psychisch erkrankt, jegliche Behandlungen für aussichtslos hält und sich schließlich selbst tötet, macht er sich wegen Nachstellung mit Todesfolge gemäß § 238 Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss im Jahre 2017 entschieden (Beschluss vom 15.02.2017 – 4 StR 375/16). Hier stelle ich diesen Fall einmal dar:

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FREISPRUCH für Freiburger Polizeibeamte aufgehoben

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ein Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom Juni 2016 aufgehoben, mit dem zwei Polizeibeamte vom Vorwurf der Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort und der versuchten Strafvereitelung freigesprochen worden waren. Die Beamten hatten einen nach einem Fest alkoholisierten Kollegen nach einem Unfall vom Unfallort abgeholt und zunächst untergebracht (Urteil vom 10.07.2017, Az.: 2 Rv 10 Ss 581/16).

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Familie hinter dem Richtertisch geht gar nicht

Der Umstand, dass die Vorsitzende Richterin mit einem an derselben Entscheidung mitwirkenden (beisitzenden) Richter der großen Strafvollstreckungskammer – unter Führung verschiedener Nachnamen – verheiratet ist, stellt eine i.S.d. § 30 StPO anzeigepflichtige und den Verfahrensbeteiligten mitzuteilende Tatsache dar. (OLG Jena, Beschl. v. 15.08.2016 – 1 Ws 305/16)

Ohne Worte! Oder?