47.000 Taten, 486 Angeklagte – warum der „Mega-Prozess in El Salvador“ ein rechtsstaatlicher Albtraum ist

Der Mega-Prozess in El Salvador mit 486 Angeklagten, zehntausenden Taten und Ausnahmezustand zeigt, wie schnell Strafjustiz zur Massenverwaltung werden kann.

In El Salvador läuft derzeit ein Strafverfahren, das in seiner Dimension alles sprengt, was wir aus Europa kennen. 486 mutmaßliche Mitglieder der Mara-Salvatrucha (MS-13) sollen für mehr als 47.000 Straftaten zwischen 2012 und 2022 verantwortlich sein, darunter Mord, Erpressung sowie Drogen- und Waffenhandel. Grundlage des Verfahrens ist ein seit 2022 geltender Ausnahmezustand, der mehrfach verlängert wurde und verfassungsmäßige Rechte einschränkt. Der Mega-Prozess in El Salvador wirft grundlegende Fragen nach rechtsstaatlichen Mindeststandards und einem fairen Verfahren auf. Vor allem zeigt er, wie dünn die Trennlinie zwischen Strafjustiz und politischer Machtdemonstration sein kann.

Sachverhalt

Im Mega-Prozess in El Salvador sitzen 486 Angeklagte auf der Anklagebank. 413 davon befinden sich in Haft, gegen 73 wird in Abwesenheit verhandelt, Haftbefehle liegen vor. Vorgeworfen werden zehntausende Einzeltaten innerhalb eines Jahrzehnts, teilweise sollen einzelne Angeklagte an einer Gewaltwelle im März 2022 beteiligt gewesen sein, bei der an einem Wochenende 87 Menschen getötet wurden. Der Präsident reagierte mit einem „Krieg gegen die Banden“ und setzte einen Ausnahmezustand durch, der massiv in Grundrechte eingreift. Festnahmen werden erleichtert, die Verteidigerrechte beschränkt und Massenprozesse zugelassen. Nach offiziellen Angaben wurden seit Beginn des Ausnahmezustands mehr als 91.500 Personen festgenommen – eine Zahl, bei der jeder deutsche Strafverteidiger schon beim Lesen ein leichtes Zucken im Augenlid verspürt.

Entscheidung / Auswirkungen:

Im Mega-Prozess in El Salvador fordert die Staatsanwaltschaft für jede Tat die jeweilige Höchststrafe. Theoretisch können so Gesamtstrafen von bis zu 245 Jahren Haft für einzelne Angeklagte herauskommen. Juristisch ist das in El Salvador möglich, politisch ist es gewollt und kommunikativ wird es als Härte gegen Bandenkriminalität verkauft. Faktisch führen die Massenverfahren zu einer drastischen Relativierung individueller Schuld, weil Differenzierung im Gerichtssaal kaum noch möglich ist. Für die Angeklagten ist die Chance auf eine echte, unabhängige Einzelfallprüfung minimal; für die Strafjustiz ist das Verfahren ein Signal der Stärke, aber auch der Entgrenzung. Aus rechtsstaatlicher Sicht erinnert das eher an Strafrecht als Sicherheitsritual denn an Strafrecht als individuelle Schuldzuweisung.

Meinung und Schluss

Der Mega-Prozess in El Salvador ist ein Musterbeispiel dafür, wie man Strafrecht in ein politisches Spektakel verwandelt.

486 Angeklagte in einem Massenverfahren – das ist keine Strafjustiz mehr, das ist gerichtliche Fließbandarbeit. Individualisierung der Schuld, Kern des modernen Strafrechts, wird hier zur lästigen Randnotiz. Wer einmal versucht hat, mit drei Angeklagten und 20 Bänden Akten einen Hauptverhandlungstag in Deutschland strukturiert zu führen, weiß: 486 Angeklagte sind nicht „effizient“, sondern schlicht illusorisch, wenn man ernsthaft von einem fairen Verfahren sprechen will.

Die Kombination aus Ausnahmezustand, Massenfestnahmen und Massenprozessen wirkt wie eine Mischung aus Strafrecht, Theater und Machtdemonstration. Natürlich: Banden wie MS-13 sind brutal, gefährlich und gesellschaftlich hochproblematisch. Aber genau deshalb braucht man ein Strafverfahren, das sauber arbeitet – nicht eines, das mit 245 Jahren Haft um sich wirft wie ein schlecht gelaunter Rockgitarrist mit Hotelinventar. In Deutschland wäre ein solcher Mega-Prozess in dieser Form mit der Strafprozessordnung, dem Grundgesetz und der EMRK kaum vereinbar.

Am Ende bleibt ein bitterer Befund: Wo der Staat Strafrecht zur Massenverwaltung von „Gefährlichen“ umbaut, verabschiedet er sich vom rechtsstaatlichen Kern. Und wer das einmal normal findet, gewöhnt sich erstaunlich schnell an Zustände, die man sonst nur aus düsteren Geschichtsbüchern oder schlechten Serien kennt.

Besorgt (auch wenn es im anderen Land ist)

Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke!

2 Gedanken zu „47.000 Taten, 486 Angeklagte – warum der „Mega-Prozess in El Salvador“ ein rechtsstaatlicher Albtraum ist“

  1. Das kann man sich kaum vorstellen. Von einem fairen, differenzierten Verfahren ist das meilenweit entfernt. Es ist eine politische Machtdemonstration und hat mit Recht gar nichts zu tun. Wirklich besorgniserregend.

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