Süchtig gemacht? Meta und Google zahlen

US-Bezirksgericht Los Angeles, Urteil gegen Meta Platforms Inc. und Google LLC (YouTube) – Geschworenenentscheidung im Verfahren KGM v. Meta/Google: Schadensersatz in Höhe von insgesamt 6 Millionen Dollar wegen fahrlässiger Produktgestaltung und unzureichender Risikoaufklärung im Zusammenhang mit dem Suchtpotenzial sozialer Medien.

Social-Media-Plattformen stehen seit Jahren unter dem Verdacht, ihre Dienste bewusst so zu gestalten, dass Nutzer möglichst lange – und möglichst abhängig – dabei bleiben. In Los Angeles hat eine Jury diesen Verdacht nun erstmals in einer zivilrechtlichen Verurteilung gegen Meta und Google gegossen. Das Urteil ist kein Einzelfall mehr; es ist ein Signal “aus anderen Ländern”.

Sachverhalt:

Die Klägerin, im Verfahren nur unter den Initialen KGM bekannt, nutzte nach eigenen Angaben bereits als Kind Instagram und YouTube. Sie machte diese Nutzung für Depressionen und Angstzustände verantwortlich und warf den Plattformen vor, ihre Dienste absichtlich suchtfördernd gestaltet zu haben – Stichwort: endloses Scrollen und algorithmisch optimierte Inhaltssteuerung.

Ursprünglich waren auch Snapchat und TikTok Beklagte im Verfahren. Beide Unternehmen schieden jedoch durch einen vorgerichtlichen Vergleich aus dem Prozess aus. Übrig blieben Meta als Betreiber von Instagram und Google als Betreiber von YouTube.

Die Geschworenen bejahten fahrlässiges Handeln beider Unternehmen und eine unzureichende Aufklärung der Nutzer über Suchtrisiken. Das ist der entscheidende Kern: Nicht die bloße Existenz der Plattformen wurde beanstandet, sondern die konkrete Produktgestaltung und das bewusste Schweigen über bekannte Risiken.

Entscheidung / Auswirkungen:

Die Jury sprach der Klägerin drei Millionen Dollar Kompensationsschadensersatz zu. Meta trägt davon 70 Prozent, Google 30 Prozent. Hinzu kommen weitere drei Millionen Dollar Strafschadensersatz – sogenannte punitive damages – im gleichen Verhältnis verteilt. Das Gesamtvolumen beläuft sich damit auf sechs Millionen Dollar.

Beide Konzerne kündigten Berufung an. Google hob hervor, YouTube falle nicht in die Kategorie sozialer Medien – eine Argumentation, die im Verfahren offenkundig nicht verfangen hat. Ob sie in der Berufungsinstanz mehr Erfolg hat, bleibt abzuwarten.

Die praktische Bedeutung des Urteils reicht weit über den Einzelfall hinaus. In den USA sind hunderte vergleichbarer Klagen gegen Tech-Unternehmen anhängig. Ein rechtskräftiges Urteil dieser Art wirkt wie ein Leuchtturm: Es zeigt anderen Klägern, dass Geschworene bereit sind, fahrlässige Produktgestaltung zu sanktionieren – und es erhöht den Druck auf die Unternehmen erheblich, sich auf Vergleiche einzulassen.

Nur einen Tag zuvor war Meta in New Mexico zu 375 Millionen Dollar Schadensersatz verurteilt worden – wegen unzureichenden Schutzes minderjähriger Nutzer. Die Häufung solcher Urteile ist kein Zufall mehr.

Meinung und Schluss:

Man muss kein Technikfeind sein, um dieses Urteil für bemerkenswert zu halten. Jahrelang haben Meta und Co. hinter dem Schild des § 230 des Communications Decency Act gestanden – einer US-Norm, die Plattformbetreiber weitgehend von der Haftung für Inhalte Dritter freistellt. Der hier beschrittene Weg war ein anderer: Nicht was die Nutzer posten, steht auf dem Prüfstand, sondern wie die Plattform selbst gebaut ist. Das ist juristisch klug – und trifft ins Mark.

Natürlich werden Meta und Google ihre Berufungsabteilungen auf Hochtouren laufen lassen. Und natürlich ist ein einzelnes Geschworenenurteil in Los Angeles noch kein höchstrichterlicher Präzedenzfall. Aber der Wind dreht sich. Wer Milliarden damit verdient, dass Menschen nicht mehr aufhören können zu scrollen, muss sich irgendwann fragen lassen, ob er dabei nicht wenigstens fahrlässig vorgeht. Die Jury in Los Angeles hat diese Frage beantwortet – und zwar mit sechs Millionen Dollar Nachdruck.

Aus europäischer Perspektive ist das Urteil ebenfalls interessant: Der Digital Services Act zielt in eine ähnliche Richtung. Wenn US-Gerichte beginnen, suchtförderndes Produktdesign zu sanktionieren, wird der Druck auf europäische Gesetzgeber und Behörden nicht kleiner werden.

Gespannt Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke!

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