Archiv der Kategorie: Revision

Kein unbeaufsichtigter Zugriff auf Handy

Ein Verteidiger kann nicht verlangen, dass ihm ein amtlich verwahrtes Beweisstück (hier: Smartphone) zur unbeaufsichtigten Nutzung überlassen wird (BGH, Beschluss vom 24.06.2025 – 3 StR 138/25).

Die Verteidigung wollte ein Smartphone aus der amtlichen Verwahrung, um selbstständig auf eine Cloud zuzugreifen. Der BGH stoppte das klar: Beweisstücke bleiben unter amtlicher Kontrolle – alles andere würde deren Beweiswert gefährden.

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Unverzüglich genug?

Auch für die Staatsanwaltschaft gilt beim Befangenheitsantrag der Unverzüglichkeitsgrundsatz – allerdings unter Berücksichtigung behördlicher Abläufe (BGH, Urteil vom 09.04.2025 – 1 StR 371/24).

Was heißt eigentlich “unverzüglich”? Im Fall eines Befangenheitsantrags des Staatsanwalts vor dem LG München I musste der BGH diese Frage klären. Der Antrag ging nämlich erst anderthalb Tage nach dem Anlass ein. Grund: Chef nicht erreichbar, Folgeverhandlung dazwischen. Trotzdem alles richtig gemacht, sagt der BGH.

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Heimlich mit der Staatsanwaltschaft getuschelt

BGH kippt Mordurteil wegen Befangenheit

Verdeckt geführte Kommunikation zwischen der Vorsitzenden Richterin und der Staatsanwaltschaft begründet die Besorgnis der Befangenheit (§ 338 Nr. 3 Alt. 2 StPO) und führt zur Urteilsaufhebung (Beschl. v. 01.04.2025, Az. 1 StR 434/24).

In einem Revisionsverfahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Mordurteil des Landgerichts Traunstein aufgehoben. Grund: Die Vorsitzende hatte heimlich mit der Staatsanwaltschaft kommuniziert – ein klarer Fall von Besorgnis der Befangenheit.

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Hasch frei in Haft?

Auch Strafgefangene dürfen in ihrer Zelle bis zu 50 g Cannabis besitzen – ihre Hafträume gelten laut KG als „gewöhnlicher Aufenthalt“ i.S.d. § 3 KCanG (Urteil des KG vom 28.05.2025 – 5 ORs 17/25 – 121 SRs 31/25).

Dürfen auch Strafgefangene Cannabis legal besitzen? Eine kuriose Frage, die das Kammergericht jetzt klar bejaht hat. Entscheidend war der Begriff des „gewöhnlichen Aufenthalts“. Und der liegt nach Ansicht der Richter – ganz legal – in der Zelle.

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BVerfG kippt BGH: Kein Vermögensschaden, keine Erpressung

Das BVerfG hat die Verwerfung einer Revision durch den BGH aufgehoben, weil nicht erkennbar war, worin der behauptete Vermögensschaden liegen sollte – ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG (Beschluss vom 09.04.2025 – 2 BvR 1974/22).

Eine brutale Attacke im Tattoostudio – mit Schlagwerkzeugen und Möbelstücken. Trotzdem ist nicht jede Gewalttat gleich eine räuberische Erpressung. Das BVerfG bremst den BGH: Ohne konkreten Vermögensschaden gibt es keinen Straftatbestand – und auch keine einfache Revisionserledigung.

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„Cash gegen Gutachten“

BGH bestätigt Haftstrafe für korrupten Oberstaatsanwalt

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines früheren Oberstaatsanwalts in Frankfurt im sogenannten „Abrechnungsbetrugsskandal“ wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung bestätigt. Die verhängte Freiheitsstrafe von sechs Jahren ist rechtskräftig (BGH, Beschlüsse vom 01.04. und 08.04.2025 – 1 StR 475/23).

Wenn aus Recht Unrecht wird – und das mitten in der Justiz. Im Frankfurter Korruptionsskandal um einen Oberstaatsanwalt hat der Bundesgerichtshof die Strafe bestätigt: sechs Jahre Freiheitsentzug und mehr als eine halbe Million Euro zurück an den Staat. Eine Ohrfeige für das Vertrauen in die Integrität der Strafverfolgung.

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Sexsomnie oder Schuld?

BGH kippt Urteil gegen Ex-Staatsanwalt

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des LG Lübeck gegen einen früheren Staatsanwalt wegen sexuellen Übergriffs auf seinen Sohn aufgehoben. Die Beweiswürdigung war fehlerhaft, insbesondere hinsichtlich der Schuldfähigkeit (BGH, Beschluss vom 15.01.2025 – 5 StR 434/24).

Es ist einer der heikelsten Fälle der jüngeren Strafjustiz: Ein ehemaliger Staatsanwalt soll seinen Sohn sexuell missbraucht haben – verurteilt, dann revidiert. Der BGH hat das Urteil des LG Lübeck aufgehoben. Der Grund: fehlerhafte Beweiswürdigung zur Frage der Schuldfähigkeit. Ein hochsensibler Fall geht in die nächste Runde. Beweiswürdigung ist eben kein Ratespiel

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Lina E.: Urteil rechtskräftig!

Die Verurteilung der Angeklagten Lina E. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen ist rechtskräftig. Der BGH verwarf sowohl die Revision der Angeklagten als auch die des Generalbundesanwalts (BGH, Urteil vom 19.03.2025 – 3 StR 173/24).

Das Kapitel Lina E. ist juristisch abgeschlossen: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der Leipziger Linksextremistin weitgehend bestätigt. Damit bleibt das Urteil des OLG Dresden bestehen. Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten bleibt unangetastet. Ein Rückblick auf ein Verfahren, das politische wie juristische Wellen schlug.

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„Volksschädling“ bleibt straffrei!

Die Bezeichnung von Olaf Scholz als „Volksschädling“ auf einem Demonstrationsplakat stellt keine strafbare Beleidigung dar. Das BayObLG entschied, dass die Äußerung im Gesamtzusammenhang als sachliche Machtkritik gewertet werden kann und keine erhebliche Beeinträchtigung des öffentlichen Wirkens vorliegt (BayObLG, Beschluss vom 06.03.2025 – 206 StRR 433/24).

Was darf man über Politiker sagen? Mehr, als manche Staatsanwälte glauben. Ein Demonstrant bezeichnete Olaf Scholz auf einem Plakat als „Volksschädling“ – die Justiz sah darin keine Straftat. Das BayObLG bestätigte den Freispruch und stellte klar: Meinungsfreiheit geht vor Dünnhäutigkeit.

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Selbstjustiz gegoogelt

Das Landgericht Zwickau wertete die Tötung eines ehemaligen Jugendtrainers als Affekttat, da dieser zuvor sexuellen Missbrauch gestanden hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch, dass das LG die Hinweise auf eine geplante Tat, insbesondere Google-Recherchen zu Selbstjustiz und Tötungsmethoden, nicht ausreichend gewürdigt habe (BGH, Urteil vom 19.12.2024 – 5 StR 588/24).

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AnomChat-Daten: Verwertbarkeit zur Aufklärung schwerer Straftaten

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können heimlich von der US-Bundespolizei FBI aufgezeichnete Nachrichten aus der Anom-App uneingeschränkt als Beweismittel in deutschen Strafverfahren verwendet werden, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen (BGH, Urteil vom 09.01.2025 – 1 StR 54/24).

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Staatsfeindliche Tatmotivation ist niedriger Beweggrund

Die Schüsse eines Mannes aus dem Reichsbürgermilieu auf Polizeibeamte stellen einen versuchten Mord dar. Der BGH hat das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe wegen der staatsfeindlichen Tatmotivation bestätigt (BGH, Beschluss vom 26.11.2024 – 3 StR 204/24).

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Drogen, Korruption, Staatsanwalt in Haft: BGH kippt Urteil!

Der BGH hebt das Strafmaß eines Kokain-Kuriers auf, da der belastete Staatsanwalt im Prozess selbst die Anklage führte und moniert dabei die fehlende Berücksichtigung seiner Aufklärungsbemühungen gegen einen mittlerweile inhaftierten Staatsanwalt (BGH, Urteil vom 16.12.2024 – 6 StR 335/23).

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