Das Landgericht Zwickau wertete die Tötung eines ehemaligen Jugendtrainers als Affekttat, da dieser zuvor sexuellen Missbrauch gestanden hatte. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch, dass das LG die Hinweise auf eine geplante Tat, insbesondere Google-Recherchen zu Selbstjustiz und Tötungsmethoden, nicht ausreichend gewürdigt habe (BGH, Urteil vom 19.12.2024 – 5 StR 588/24).
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