BGH bestätigt Haftstrafe für korrupten Oberstaatsanwalt
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines früheren Oberstaatsanwalts in Frankfurt im sogenannten „Abrechnungsbetrugsskandal“ wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung bestätigt. Die verhängte Freiheitsstrafe von sechs Jahren ist rechtskräftig (BGH, Beschlüsse vom 01.04. und 08.04.2025 – 1 StR 475/23).
Wenn aus Recht Unrecht wird – und das mitten in der Justiz. Im Frankfurter Korruptionsskandal um einen Oberstaatsanwalt hat der Bundesgerichtshof die Strafe bestätigt: sechs Jahre Freiheitsentzug und mehr als eine halbe Million Euro zurück an den Staat. Eine Ohrfeige für das Vertrauen in die Integrität der Strafverfolgung.
Sachverhalt
Der Angeklagte B., einst Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen, nahm über Jahre hinweg Bestechungsgelder von zwei Unternehmen an. Fast 460.000 Euro flossen von der M. GmbH, weitere 74.000 Euro von der C. GmbH.
Im Gegenzug vergab B. lukrative Aufträge – ohne Ausschreibung, ohne Prüfung. Es ging um Gutachten und die technische Auswertung sichergestellter Abrechnungsdaten. Zwischen 2016 und 2020 zeichnete er sogar unberechtigte Rechnungen der M. GmbH als „sachlich richtig“ ab. Der Schaden für die Staatskasse: 556.000 Euro.
Ein mitangeklagter Unternehmer erhielt wegen Bestechung und Subventionsbetrug zwei Jahre und neun Monate Haft. Beide Angeklagten legten Revision ein.
Entscheidung
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der beiden Männer im Wesentlichen verworfen. Die Schuldsprüche halten einer rechtlichen Prüfung stand. Nur in zwei Punkten – Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug – wurde das Verfahren eingestellt, weil sich das auf die Strafen nicht auswirkte.
Damit ist das Urteil gegen B. rechtskräftig. Neben der Freiheitsstrafe hat er seinen Beamtenstatus verloren. Über die Einziehung der Taterträge beim Unternehmer wird noch separat entschieden.
Meinung und Schluss
Ein Oberstaatsanwalt, der für Geld Gutachten vergibt? Das klingt nach einem schlechten Justizthriller – ist aber Realität. Wenn ausgerechnet der Chef der Abrechnungsbekämpfung zur Wurzel der Korruption wird, ist das nicht nur ein Karriereende mit Knall, sondern ein Fall für die Lehrbücher.
Der BGH hat das Urteil bestätigt – und damit ein wichtiges Zeichen gesetzt: Auch die Hüter des Rechts stehen nicht über dem Gesetz. Besonders nicht, wenn sie es verkaufen wie andere Kaffeefilter im Abo.