Kamikazeunfall ist kein Mord (4 StR 403/20)

Wer in Selbst­tö­tungs­ab­sicht einen schwe­ren Au­to­un­fall ver­ur­sacht, ist nicht zwangs­läu­fig wegen ver­such­ten Mor­des zu ver­ur­tei­len, auch wenn er unmittelbar nach der Tat mitteilt, dass es ihm egal gewesen wäre, wenn weitere Personen bei einem erhofften Unfall zu Schaden kommen (BGH, Urteil vom 04.02.2021 – 4 StR 403/20).

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Berliner Raser erneut verurteilt

Mehr als fünf Jahre nach einem töd­li­chen Au­to­ren­nen am 1. Februar 2016 auf dem Ber­li­ner Ku’damm ist einer der bei­den Raser zu 13 Jah­ren Haft ver­ur­teilt wor­den. An­ders als in zwei frü­he­ren Ur­tei­len ent­schied das Land­ge­richt am 02.03.2021 nicht auf Mord. Der in­zwi­schen 29-Jäh­ri­ge wurde in dem neu auf­ge­leg­ten Pro­zess man­gels Mit­tä­ter­schaft nur des ver­such­ten Mor­des und der vor­sätz­li­chen Ge­fähr­dung des Stra­ßen­ver­kehrs schul­dig ge­spro­chen.

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Die Anstalt hat doch eine Macke!

Ich bin ja nicht immer vulgär in meiner Ausdrucksweise. Aber wenn es angebracht ist, dann frage ich mich schon mal, ob auch eine JVA den “Arsch offen hat”. So geschehen bei der Durchsicht der Post (11.2.2021). Dabei sah ich einen Brief der JVA Werl (2.2.2021), die mir meinen Brief an meinen Mandanten (vom 11.1.2021) ungeöffnet zurückgesandt hat. Sagt mal: Gehts noch!”?

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Abbildungen von Größen des Nationalsozialismus kann strafbar sein

Das Landgerichts Osnabrück hat in zweiter Instanz die Verurteilung eines heute 24 Jahre alten Mannes aus Bad Rothenfelde wegen der Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe bestätigt. Dieser hatte nach den Feststellungen der Kammer u.a. auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil ein Foto von Rudolf Heß eingestellt (Landgericht Osnabrück – Urteil vom 15. Januar 2021 – 5 Ns 136/20).

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Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“)

Mit Beschluss vom 1. Dezember 2020 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen in § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12, Satz 3 StGB in Verbindung mit § 463a Abs. 4 StPO zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektronische Fußfessel“) mit dem Grundgesetz vereinbar sind (Beschluss vom 01. Dezember 2020 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12).

Hierin liegt zwar ein tiefgreifender Grundrechtseingriff insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Gleichwohl ist dieser Grundrechtseingriff aufgrund des Gewichts der geschützten Belange zumutbar und steht nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der Rechtsgüter, deren Schutz die elektronische Aufenthaltsüberwachung bezweckt.

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Untervermietung eines Fitnessstudios an Einzelpersonen

Die Antragstellerin betreibt ein Fitnessstudio. Sie hat ein Konzept erarbeitet, welches die stundenweise Untervermietung ihres Fitnessstudios an Einzelpersonen oder deren Haushalt vorsieht. Der Untermietvertrag wird dabei im Vorhinein abgeschlossen und der Zugang mittels QR-Code ermöglicht, welcher für die jeweilige Nutzungszeit freigeschaltet wird. Publikumsverkehr sei so ausgeschlossen. Begleitend hat die Antragstellerin ein Hygiene-Konzept erarbeitet, welches regelmäßige Desinfektionszeiten und Reinigungsintervalle vorsieht. Sie ersuchte das Verwaltungsgericht im Wege eines Eilverfahrens festzustellen, dass der Betrieb ihres Fitnessstudios in dieser Form nicht gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Nds. Corona-VO verboten ist. Sie ist der Auffassung, bei dem konzipierten Geschäftsmodell handele es sich nicht mehr um ein Fitnessstudio im herkömmlichen Sinne. Es sei stattdessen als Anlage für Individualsport im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Nds. Corona-VO zu qualifizieren, welche für die Nutzung durch Einzelpersonen oder deren Haushalt bzw. eine Kontaktperson grundsätzlich öffnen dürften (Az.: 15 B 343/21).

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Keine Besorgnis der Befangenheit wegen Mitgliedschaft des Vorsitzenden Richters in Naturschutzverein

Die einfache Mitgliedschaft des Vorsitzenden Richters in einem großen, am Verfahren beteiligten Naturschutzverein begründet keine Besorgnis der Befangenheit. Etwas anderes kann gelten, wenn sich der Richter im Vorfeld über das Verfahren geäußert hat oder sich aktiv an der Vereinsarbeit beteiligt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden (Oberverwaltungsgericht Lüneburg – Beschluss vom 17. Dezember 2020 – 1 KN 155/20).

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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung

Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 19. August 2020 einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin einer Justizvollzugsanstalt richtet. Ein Inhaftierter hatte diese als “Trulla” bezeichnet, weil er mit seinem Anliegen bei ihr nicht durchgedrungen ist (Beschluss vom 19. August 2020 1 BvR 2249/19).

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Körperverletzung durch nicht gehorchenden Schäferhund

Das Land­ge­richt Os­na­brück hat am 20. Januar 2021 die Ver­ur­tei­lung eines Man­nes, des­sen un­ge­hor­sa­mer und nicht an­ge­lein­ter Schä­fer­hund eine Frau at­ta­ckiert und zu Fall ge­bracht hatte, wegen fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung be­stä­tigt und dessen Berufung verworfen. Zur Sorgfaltspflicht eines Hundebesitzers führt das Landgericht im Urteil vom 20.01.2021 – 5 Ns 112/20 weiter aus.

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Trotz Lockdown dürfen Sie Strafprozesse besuchen

Auch wäh­rend einer co­ro­na­be­ding­ten “Aus­gangs­sper­re” kön­nen Zu­schau­er an Haupt­ver­hand­lun­gen der Gerichte teil­neh­men. Die Auf­ga­be der Öf­fent­lich­keit, die Ge­rich­te zu kon­trol­lie­ren, ist nach An­sicht des Bun­des­ge­richts­hofs so ele­men­tar, dass sie als wich­ti­ger Grund im Sinne der Co­ro­na-Re­geln an­zu­er­ken­nen ist (zu BGH, Beschluss vom 17.11.2020).

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