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Urteil des Landgerichts Rostock wegen Doppelmords eines Sohnes an seinen Eltern rechtskräftig

Das Landgericht Rostock hat einen Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld bejaht. Der Bundesgerichtshof bestätigte nun dieses Urteil (Beschluss vom 23. März 2021 – 6 StR 100/21).

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