Staatsanwalt nennt Angeklagten ein “Arschloch”

“Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen.” So soll es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen einen mutmaßlichen Schildkrötenschmuggler gestanden haben. Was war denn da los?

Die Süddeutsche Zeitung berichtete über diesen unglaublichen Vorfall vor fast 10 Jahren.

Wie es im ersten Absatz beschrieben ist, soll es in der dem Angeklagten zugestellten Anklageschrift gestanden haben: “Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen.”

In der offiziellen Akte des Landgerichts Augsburg taucht das diffamierende Wort dagegen nicht mehr auf. Entsprechend ungläubig und fassungslos soll die Richterin reagiert haben, als sich der Angeklagte bei der Verhandlung über die Beleidigung beschwerte.

Sie ließ sich die Kopie der Anklageschrift zeigen, die dem Angeklagten zugestellt wurde und sei erst einmal sprachlos gewesen.

“Das ist ein völlig inakzeptabler Vorgang”, soll hierzu der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz zu dem Ausrutscher des Mitarbeiters gesagt haben. Er soll ihn auch sofort von dem Fall abgezogen haben. Jetzt soll dieser und der Oberstaatsanwalt sich auch noch bei dem Angeklagten entschuldigt haben. Ob das alles damals geschehen ist, kann ich nicht berichten.

Naja, wie kann sowas passieren, fragen Sie sich. Das geschieht, wenn man als “objektivste Behörde der Welt” eben nicht den genügen Abstand zu der Sache hat, sich emotional reinsteigert und seine Wut rauslässt. Dann vergisst man schon einmal einen wütigen Entwurf zu entschärfen.

Das darf natürlich nicht sein!

ABER! Es ist immer noch so, dass die Anklage durch das Gericht zugestellt wird. Ich hätte hierzu auch der Richterin die Hölle heiß gemacht, denn wenn es in der Akte des Gerichts kein Exemplar mit “Arschloch” geben soll, dann wurde das für den Angeklagten ungeprüft übersandt….

Eine alte Geschichte, doch sie kursierte gerade in Strafverteidigerkreisen herum und deswegen musste ich die bringen.

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