Es geht nicht immer “Gefahr im Verzug”
Die Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für die Anordnung einer Durchsuchung endet mit der Befassung des zuständigen Ermittlungs- oder Eilrichters und der dadurch eröffneten Möglichkeit präventiven Grundrechtsschutzes. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit am 15. Juli 2015 veröffentlichtem Beschluss entschieden. Die Entscheidung ist wichtig und richtig. Die Staatsanwaltschaft wird in die Schranken gewiesen. Wo kämen wir sonst hin? Was war eigentlich geschehen?
Nein, Herr Staatsanwalt! Keine Gefahr im Verzug! weiterlesen