Auf ein Wort! Der pädophile Grüne – keine Seltenheit?

Bundesgerichtshof verwirft Revision gegen Urteil im Prozess gegen Kreistagsabgeordneten wegen mehrfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. So habe ich gerade eine Meldung der Pressestelle des Bundesgerichtshof erhalten. Kreistagsabgeordneter? Da interessierte mich doch mal eine Parteizugehörigkeit. 

Aus der Pressemitteilung Nr. 062/2016 vom 24.03.2016:

Beschluss vom 15. März 2016 – 2 StR 157/15:

Das Landgericht Gießen hat den 63-jährigen Angeklagten u.a. wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern, schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und mehreren Betäubungsmitteldelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte, der Abgeordneter im Kreistag des Landkreises Gießen, Fraktionsgeschäftsführer der Regional-versammlung und Mitarbeiter im Wahlkreisbüro eines Bundestagsabgeordneten war, über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr hinweg zwei Mädchen aus der Nachbarschaft im Alter zwischen sieben und zehn Jahren in insgesamt 40 Fällen sexuell missbraucht. Beide Geschädigte haben sich dem Verfahren als Nebenklägerinnen angeschlossen. Der uneingeschränkt schuldfähige Angeklagte machte sich zunutze, dass die beruflich stark eingespannten Eltern der Nebenklägerinnen glaubten, ihre Kinder seien bei dem hilfsbereiten Angeklagten gut aufgehoben. Die Nebenklägerinnen aßen bei dem Angeklagten gelegentlich zu Mittag, machten dort ihre Hausaufgaben oder schauten Fernsehen. Im spielerischen Zusammenhang kam es allmählich dazu, dass der Angeklagte an beiden Mädchen regelmäßig sexuelle Handlungen vornahm, wobei er den Kindern überdies teilweise pornographisches Bildmaterial zeigte. Für die zwei Jahre ältere Schwester der einen Nebenklägerin erwarb er überdies u.a. mehrfach kleinere Mengen Marihuana, um sich ihre Gunst zu erhalten.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. März 2016 die auf die Sach- und auf Verfahrensrügen gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen; das Urteil des Landgerichts Gießen ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:

Landgericht Gießen – Urteil vom 17. November 2014 – 1 KLs – 599 Js 28059/13

So so! Man erfährt, dass es sich um einen Kreistagsabgeordneten handelt. Welche Partei er nun angehört(e) erfährt man nicht. Doch ein Blick ins Netz zeigt auf, zu welcher Partei er gehört.

Irgendwie ist es kein Wunder, dass ich selbst auf die Grünen tippte. Und siehe da, es sind DieGrünen.

Doch zum Thema Pädophilie und BtM-Verstößen finden man bei höheren “Volksvertretern” dieser Partei vieles.

Man erinnere sich nur an Daniel Con-Bendit. Im „Pflasterstrand“ (presserechtlich Verantwortlicher Daniel Con-Bendit), einem Stadtmagazin für die Frankfurter Linke der Jahre 1977 bis 1990, finden sich pädophile Texte.

„Letztes Jahr hat mich ein 6jähriges Genossenmädchen verführt“,

heißt es 1978. Und weiter:

„Es war eines der schönsten und sprachlosesten Erlebnisse die ich je hatte…und es ist jetzt auch nicht wichtig, ein Traktat über das für und wider von Päderastie zu schreiben.“

Auch Daniel Con-Bendit hat sich selbst im französischen Fernsehen dazu mal geäußert:

„Die Sexualität eines Kindes ist etwas Fantastisches. Man muss aufrichtig sein, seriös, mit den ganz Kleinen ist es etwas anderes, aber wenn ein kleines fünfjähriges Mädchen beginnt, sie auszuziehen: Es ist großartig, weil es ein Spiel ist. Ein wahnsinnig erotisches Spiel.“

Gute Menschen?

Die Grünen waren im Vorfeld der letzten Bundestagswahl 2013 mehrfach wegen ihrer gut dokumentierten pädophilenfreundlichen Aussagen in der Vergangenheit angegriffen worden. Unter anderem kam ans Licht, dass die Bundespartei in den Achtziger Jahren etwa die “Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle” (“BAG SchwuP”) direkt finanzierte. Diese Arbeitsgemeinschaft forderte offen eine Legalisierung von Sex mit Kindern. Außerdem hatte die BAG SchwuP Einfluss auf die Meinungsbildung der Fraktion, nachdem sie 1984 dem Arbeitskreis “Recht und Gesellschaft” der Bundestagsfraktion zugeordnet worden war.

Sind das gute Menschen?

“Die damals gefassten Beschlüsse waren nicht akzeptabel”,

erklärte nach Veröffentlichung der Studie die Grünen-Bundesvorsitzende Simone Peter.

“Bündnis 90/Die Grünen distanzieren sich in aller Entschlossenheit von diesen Forderungen. Wir bedauern, dass es in der frühen Parteigeschichte zu solchen Entscheidungen kommen konnte.”

Die Partei habe

“viel zu spät auf die Debatte reagiert”.

Sind es jetzt gute Menschen?

Wie ging die Partei auch mit diesem (Einzel-?)-Fall um?

Ich lass das mal so stehen.

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Thomas Penneke

 

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