Sexvideos sind so ein Ding. Die einen schauen Pornos und die anderen finden sie abscheulich. Da drehen Männlein und Weiblein (oder auch mal mehr Männlein mit noch mehr Weiblein) Sexvideos und stellen diese ins Netz. Andere drehen heimlich ein solches Video, ohne dass der oder die Triebpartner davon wissen. Das ist natürlich nicht erlaubt. Trotzdem war so ein heimliches Video für einen Angeklagten die letzte Rettung in einem Meer von Lügen.
Der Angeklagte machte vor Gericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Dumm nur, dass das immer wieder der eine oder andere als Geständnis wertet. Viele meiner Mandanten haben auch Angst vor dem Schweigen.
Woran liegt das wohl? Polizei macht da manchmal auch schon Druck. Sie meinen, dem Beschuldigten nahezulegen, dass, wenn er gesteht, sie sich dafür einsetzen würden, dass er nicht in Haft käme. Was für ein Schmarren.
Das Opfer in unserem Fall belastete den Angeklagten auch vor Gericht stark.
Dann gab es das “Kaninchen“, dass der Verteidiger des Angeklagten zauberte (aus Boston Legal 😄 ). Grund ist ein Video, das in der Verhandlung präsentiert wurde.
Warum der Angeklagte ein Video drehte? Naja, aber das ist jetzt auch egal. Die Dame kann ja noch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts klagen. 😉 Der Angeklagte kann froh sein, denn diese Aufnahme zeigt deutlich und unmissverständlich, dass es sich um einvernehmlichen Sex handelte.
Pech gehabt, junge Dame! Es wäre nicht der erste Fall von erfundener Vergewaltigung. Nicht Frau Schwarzer?! Viel zu schnell wird dem angeblichen Opfer geglaubt. Teilweise mit dem Argument des Gerichtes, das die Schuld des Täters beweisen muss, dass sich ein Opfer doch eine solche Geschichte nicht ausspinnt. Noch einmal: Damit “beweist” das Gericht die Schuld des Täters. So ein Schwachsinn! Aber das hört man viel zu oft und nicht nur in Sittenprozessen in deutschen Gerichtssälen.
Hier hatte der Täter Glück, dass das Video auch als Beweis zugelassen und eingeführt wurde.
Na dann, schöne freie Tage! 😉