Der Klassiker sieht so aus: Mann mit Mantel geht in den Park und zeigt seine Blöße den spazierenden Damen, in dem er den Mantel hechelnd in ihre Richtung öffnet. Wahlweise können auch die Geschlechter getauscht werden (oder nicht? Dazu später!). 😉 Doch wie schafft man eine Beihilfe?
Nicht der Mann – sondern die Frau ist des Rätsels Lösung!
Den Sachverhalt gibt die Presse wie folgt an:
Es ereignete sich im Mai des vergangenen Jahres, als das Eberner Pärchen mit dem Audi A 3 durch die Callenberger Straße in Coburg fuhr. Am Steuer saß die Hausfrau, auf dem Beifahrersitz ihr Partner. Augenscheinlich kam das Paar auf die Idee, Passantinnen durch exhibitionistische Handlungen zu belästigen. Während die Hausfrau das Fahrzeug lenkte, entblößte ihr Partner seinen erigierten Penis. Er ließ die Scheibe der Beifahrerseite herunter und manipulierte an seinem steifen Geschlechtsteil, um sich sexuell vor den unbekannten Frauen zu erregen. Seine Freundin leistete ihm Hilfe, indem sie das Fahrzeug so an den Gehweg lenkte, dass die Frauen sein nacktes, erigiertes Glied bemerken mussten.
Quelle: http://www.infranken.de 10. August 2016
Beide taten das schon einmal. Also waren sie als Wiederholungstäter vor Gericht. Das Urteil wegen Beihilfe zur exhibitionistischen Handlung lautete 900 EUR Geldstrafe. Der Haupttäter, der Freund der Gehilfin, bekam eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde.
Warum nun nur Beihilfe für die Frau?
Lesen wir das Gesetz:
§ 183
Exhibitionistische Handlungen(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)… (4)
Alles klar! 😉
Für die Neugierigen: Exhibitionismus von Frauen wird in § 183 Abs. 4 StGB berücksichtigt. Da wird Bezug auf andere Strafnormen genommen, die sexuelle Straftaten zum Nachteil von Kindern beinhalten. Täter gegenüber Erwachsenen kann demnach nur ein Mann sein.
Was sagt man(n) dazu? 😛