Beleidigt eine stark alkoholisierte Rechtsanwältin Einsatzkräfte im Dienst, erfüllt dies den Tatbestand des § 185 StGB. Die Alkoholisierung kann über § 21 StGB strafmildernd wirken, entlastet aber nicht.
Der Fall einer Düsseldorfer Anwältin zeigt, wie schnell ein feuchtfröhlicher Abend vor dem Strafrichter endet. Im Fokus stehen einfache, aber klare Fragen: Was ist eine strafbare Beleidigung, welche Rolle spielt Alkohol und wie wirkt sich der Beruf des Täters auf die Strafe aus?
Promille, Pöbeleien, Peinlichkeit: Wenn die eigene Robe zur Last wird weiterlesen