Gericht wertet Seitensprung als Arbeitsunfall

Der Tod nach Sex auf Dienstreise klingt wie aus einem schlechten oder romantischen Film. So geschehen aber in Frankreich. Dort wertete ein Gericht diesen Seitensprung als “Arbeitsunfall” und sprach der betrogenen Witwe einen Schadensersatz zu.

Mit einer Affäre vertrieb sich ein Angestellter eines Eisenbahnunternehmens aus Frankreich auf seinen Dienstreisen die Freizeit. Kurz nachdem die Geliebte und er Sex gehabt hätten, soll der Mann an einem Herzinfarkt gestorben sein.

Versuche seitens des Unternehmens des Verstorbenen, das Urteil anzufechten, blieben erfolglos.

Nun ist es in Frankreich amtlich: Ein tödlicher Seitensprung ist ein Arbeitsunfall. 😉 Das Gericht meint, dass sexuelle Tätigkeiten als normal anzusehen seien – wie Essen oder Duschen auch.

Kinder und Frau des Verstorbenen sollen nun bis zu dem Zeitpunkt, an dem er in Rente gegangen wäre, 80 Prozent seines monatlichen Gehaltes erhalten.

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

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