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Verteidigung läuft weiter!

Die Strafverteidigung läuft weiter! Besprechungen werden, soweit im Strafrecht möglich, telefonisch durchgeführt. Ansonsten finden die unaufschiebbaren persönlichen Gespräche (unter Einhaltung der hygienischen Maßnahmen zu unser aller Schutz) in der Kanzlei statt.

Warum werden nicht in allen Mandaten Telefonate durchgeführt? Die Verteidigung durch Rechtsanwalt Thomas Penneke bleibt auf dem sicherheitsrelevanten Level wie gewohnt.

Kann ich getrost in die Kanzlei kommen? Ja, aber nur nach Anmeldung oder mit Termin.

Kann ich den Notruf nutzen, wenn die Polizei bei mir vor der Tür steht? Ja, dabei bleibt es wie gewohnt.

Bitte verhalten Sie sich besonnen, denn auch in der Zeit einer Pandemie gilt: “Lieber 4 Wochen warten, als 4 Jahre sitzen!”

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

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Corona und die Strafprozessordnung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet derzeit eine gesetzliche Regelung vor, um zu verhindern, dass strafgerichtliche Hauptverhandlungen infolge der Auswirkungen der Corona-Epidemie neu begonnen werden müssen. Die Regelung erlaubt es den Gerichten, eine Hauptverhandlung für maximal drei Monate und zehn Tage zu unterbrechen.

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