Soldaten müssen sich impfen lassen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Impfung Pflicht eines Soldaten gegen das Corona – Virus von diesem geduldet werden muss und somit die Impfung auf der Pflichtliste der Bundeswehr bestätigt (Az. 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22 – Entscheidung vom 07. Juli 2022).

Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun also (so die Presse): Die “Impfpflicht” für Soldaten bleibt.

§ 17 a Soldatengesetz

Danach muss ein Soldat ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder der Feststellung seiner Dienst- und Verwendungsfähigkeit dienen, so stehts in § 17a Soldatengesetz. Die Vorschrift erlaube die Anordnung einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus. Es besteht also eine Duldungspflicht.

Soldaten müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Polio, Tetanus, etc. Ich habe auch solche Cocktails als Soldat erhalten. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich auf. Wer sich der Impfpflicht widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Das Gericht hat nun entschieden und die Anti-Corona-Impfung nicht von der Liste der Impfpflichten unserer Armee zu nehmen. Die beiden Offiziere hatten das aber gefordert. Die Kläger sahen unter anderem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Aus ihrer Sicht ist die Corona-Impfung unzureichend erforscht, zudem verhindere sie eine Infektion oder Erkrankung nicht.

Aber

Die Entscheidung trifft nur die beiden klagenden Offiziere. Das Gericht erklärte aber auch, dass das Bundesverteidigungsministerium vor einer neuen Anordnung einer Auffrischungsimpfung mögliche neue Erkenntnisse zur Impfung prüfen und abwägen solle.

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