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Keine Körperverletzung durch COVID-Schnelltest an Schule

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Antrag einer Mutter auf Strafverfolgung (sog. Klageerzwingungsverfahren) eines Mitarbeiters des Gesundheitsamtes wegen Körperverletzung im Amt abgelehnt. Die Durchführung eines Corona-Schnelltest bei Schülern in der Schule stelle keine Körperverletzung dar (Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 10.05.2021 – 1 Ws 141/21).

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