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Polizisten besaßen Kinderpornos und riefen Daten ab

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 2

Entfernung aus dem Dienst rechtens!

Der private Besitz von kinderpornographischen Bild- oder Videodateien hat bei Polizeibeamten wegen ihres Amtes und des in sie gesetzten Vertrauens stets den für eine disziplinarische Ahndung erforderlichen Amtsbezug. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 18.06.2015 in drei Revisionsverfahren entschieden und dabei seine Rechtsprechung zu Fällen dieser Art fortentwickelt. Ich finde: zu Recht! Polizisten besaßen Kinderpornos und riefen Daten ab weiterlesen

Hausdurchsuchung bei Herrn Edathy (SPD) wegen Kinderpornos

Herr Edathy!

Besitzen Sie wirklich Kinderpornos? Ich beziehe mich hierbei auf die Berichterstattung des NDR unter: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/hannover/edathy133.html

Haben Sie Ihr Mandat niedergelegt, damit Ihre Immunität nicht in einem Verfahren aufgehoben werden muss? Bestimmt haben Sie es aus wirklichen gesundheitlichen Gründen getan und nicht, damit Ihre Kollegen Abgeordneten irgendeinen Inhalt aus der Ermittlungsakte erhält….. Ich glaube an Sie!

Was sagt die Sozialdemokratie hierzu? Es ist bestimmt nur ein Ausrutscher, wenn der Verdacht sich bestätigen sollte …… Ich glaube an Sie!

Wie gehts der Familie mit diesem Vorwurf? Ich hoffe, dass Ihre Familie sehr stark ist.

Warum um Himmelswillen befinden Sie sich im Ausland? Seien Sie vorsichtig! Das könnte den Haftgrund der Fluchtgefahr begründen (kostenloser Rat von mir).

Die Fragen können Sie gern per PN beantworten und an post@penneke.de senden.

Letztere Frage nebst Antwort dürfte die Staatsanwaltschaft brennend interessieren….

Herzlichst Ihr Thomas Penneke (Rechtsanwalt / Strafverteidiger)