Immer wieder sind Gerichte auch der Meinung, dass sich Beschuldigte selbst verteidigen könnten. Über diese Ansicht der Gerichte bei deutschen Beschuldigten habe ich in den letzten Beiträgen schon berichtet und dargelegt, warum dies nicht richtig ist und vor den Richter immer das Opfer tritt. Denn wenn er unverteidigt ist, hat so mancher Richter leichtes “Spiel”.
Nun, die Ausländer stehen da noch schlechter da, denn im Gegensatz zu den deutschen Angeklagten, verstehen sie wenig oder gar kein Deutsch. Die subjektive Auffassung von Werten und von Recht und Gesetz ist zudem (im Einzelfall) eine ganz andere, als der Richter hat – als wie wir haben.
In Haftsachen wird auch zu schnell die Fluchtgefahr angenommen, nur weil der Ausländer ein Ausländer ist. Der Dolmetscher ist überflüssig, denn er kostet der Landeskasse Geld, etc. pp.
Eine kleine willkürliche Auswahl von interessanten Gerichtsentscheidungen habe ich in diesem Beitrag unkommentiert dargestellt.