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Rechtswidriger Schnellschuss zur Hausdurchsuchung

Landgericht RostockDer Ermittlungsrichter sollte auch immer auf die Norm sehen, dessen der Beschuldigte verdächtig ist. Wenn der Beschuldigte verdächtig ist, Suchtgifte nur erworben zu haben und es hierzu in der Strafvorschrift § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG heißt „unerlaubter Erwerb ohne Handel zu treiben“, dann kann doch nicht allen Ernstes in dem Beschluss stehen, dass nach „Dealerutensilien und Bargeld, welches aus dem Verkauf von Betäubungsmittel herrührt“ gesucht werden soll. Auch die Verhältnismäßigkeit muss besonders beachtet werden, wenn es eine geringe oder gar keine Straferwartung gibt. So entschied nun das Landgericht Rostock in einer Beschwerde.

 

Sachverhalt: Der Beschuldigte soll von jemand etwas Kokain erworben haben. Das soll sich aus einer Telekommunikationsüberwachung ergeben. Hierauf beantragte die Staatsanwaltschaft Rostock einen Durchsuchungsbeschluss bei dem Beschuldigten. Das Amtsgericht Rostock beschloss einen solchen. Die Durchsuchung wurde durchgeführt. Hiergegen erhob ich Beschwerde mit Erfolg. Rechtswidriger Schnellschuss zur Hausdurchsuchung weiterlesen