Wenn verletzte Gefühle und Eigentumsrecht aufeinandertreffen, entsteht manchmal Kunst: In Detroit errichtet ein Mann eine 3,6 Meter hohe Mittelfinger-Statue – rechtlich unangreifbar, moralisch diskutabel.
Es gibt Fälle, die braucht kein Drehbuchautor. Ein Stripclub-Betreiber aus Detroit, kaufte 2013 das Nachbarhaus seiner Ex-Frau – und stellte dort eine überlebensgroße Bronzestatue eines ausgestreckten Mittelfingers auf. Nachts beleuchtet, versteht sich. Was nach Wut, Wahn und Witz aussieht, ist zugleich ein faszinierendes Beispiel für amerikanisches Eigentums- und Kunstrecht. Schon eine Story aus dem letzten Jahrzehnt, aber hier in der Kategorie: Aus anderen Ländern.
Ein US-Bundesgericht verurteilt Michael Pratt zu 27 Jahren Haft wegen Sexhandel und Verschwörung. Richterin übertraf das von der Anklage geforderte Strafmaß. Gericht betonte Ausmaß und psychische Folgen für Opfer.
Ein Pornoimperium, aufgebaut mit falschen Versprechen und Zwang – jetzt das Urteil: 27 Jahre hinter Gittern. Der Betreiber von GirlsDoPorn zahlt für sein Menschenhandelsmodell.
Zwei Betreiber des Berliner Großbordells Artemis haben 350.000 Euro an das Virchow-Klinikum der Charité gespendet – nachdem Vorwürfe gegen sie fallen gelassen wurden und sie vom Land Berlin Entschädigung erhielten.
Ein ungewöhnliches Geschenk: Bordellbetreiber spenden für eine Kinderklinik. Viele fragen sich: Ist das philanthropisch – oder Public Relations mit Hang zur Provokation? Fakt ist: Die Charité nutzte das Geld, um den Eingangsbereich ihrer Kinderstation kindgerechter umzugestalten.
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.05.2025 – L 4 VE 4/24: Wer im kriminellen Milieu Opfer einer Gewalttat wird, hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Die Allgemeinheit muss nicht für Risiken des eigenen Lebensstils zahlen.
Kugel im Oberschenkel, aber kein Cent vom Staat. Ein Mann, der in einer Berliner Prügelei mit Baseballschlägern, Eisenstangen und Schusswaffen verletzt wurde, ging leer aus. Grund: Wer in der Halbwelt lebt, muss seine Rechnungen selbst begleichen.
BGH, Beschluss vom 07.10.2025 – 3 StR 534/24: Die Revision gegen den Freispruch wegen Beihilfe zum Mord und versuchten Mordes in 20 Fällen wurde verworfen; das OLG Koblenz hatte mangels Nachweise eines Gehilfenvorsatzes freigesprochen.
Im lange verfolgten Rechtsextremismus-Fall von Saarlouis bleibt die Frage der Beihilfe unbeantwortet – und der Angeklagte geht frei. Der Bundesgerichtshof sieht in der Beweiswürdigung des OLG keine Rechtsfehler. Doch für viele Überlebende und Angehörige bleibt der Freispruch ein bitteres Zeichen: Es reicht nicht, in der Kneipe einen Brand anzureden – die Tat muss bewiesen werden.
Wenn Richter anfangen zu googeln, ist meist etwas schiefgelaufen. So auch in Augsburg: Eine Pressesprecherin klagte auf Wiedereinstellung, weil sie angeblich wegen ihrer Beziehung zu einem Stadtrat aus der Opposition degradiert worden war. Der Richter suchte im Internet Beweise für die angebliche „wichtige neue Aufgabe“ der Klägerin – und fand: nichts Relevantes außer fragwürdige Stadtprojekte und eine angebliche Magnetschwebebahn.
Ein Beweisantrag des Verteidigers darf nicht ohne Weiteres als Einlassung des Angeklagten gewertet werden (OLG Hamm, Beschluss vom 26.08.2025 – 3 ORs 29/25).
Ein Richter auf der Anklagebank, 15 Fälle mutmaßlicher Urkundenfälschung – und ein heikler Verfahrensfehler. Das LG Bielefeld hatte einen Beweisantrag als Einlassung des Angeklagten gewertet. Der 3. Strafsenat kassierte die Verurteilung – und schickte die Sache zurück.
Straßburg hat über die Bezeichnung von Fleischalternativen entschieden. Nun müssen die Staaten ausloten, ob solche Produkte bald nicht mehr Wurst oder Schnitzel heißen dürfen.
Stellen Sie sich vor, Sie dürften ein pflanzliches Schnitzel nicht mehr „Schnitzel“ nennen. Genau das wollte eine Mehrheit im EU-Agrarausschuss. Der Vorstoß droht, Pflanzengenuss zur sprachlichen Schikane zu machen. Dass Käufer klar „vegan“ erkennen können, reicht offenbar nicht mehr.
LG Lüneburg, Verhandlung vom Oktober 2025 (Urteil ausstehend – Info Landeszeitung): Studentin klagt gegen ihren Ghostwriter, weil die 130-seitige Doktorarbeit „nicht gut genug“ war. Streitwert: 16.900 €.
Die Klägerin wollte den Doktor-Titel, aber ohne die lästige Arbeit – also schrieb ein anderer. Doch das Ergebnis gefiel ihr nicht. Jetzt verlangt die „Doktorandin“ ihr Geld zurück. Vor dem Landgericht Lüneburg prallen Eitelkeit, Täuschung und akademische Doppelmoral aufeinander.
Trotz Straffreiheit bei Abgabe illegaler Springmesser: Kein einziger Berliner hat bis zum 1. Oktober 2025 eine Waffe abgegeben. Die Amnestie war ein Reinfall (Quelle: ÖRR).
Die Hauptstadt wollte reuige Messerbesitzer belohnen – doch niemand hatte Lust auf Beichte. Bis zum 1. Oktober konnten verbotene Springmesser straffrei bei der Polizei abgegeben werden. Ergebnis: null. Nicht ein einziges Messer fand den Weg ins Polizeirevier.
Intime Beziehung eines Lehrers zu einer 14-jährigen Schülerin rechtfertigt Entfernung aus dem Beamtenverhältnis – auch ohne Geschlechtsverkehr (OVG Lüneburg, Urteil vom 28.07.2025 – 3 LD 9/24).
Ein Studienrat verlor seinen Job, weil er eine intime Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin pflegte. Auch wenn es „nur“ um Küssen und Kuscheln ging – die Richter machten klar: Das zerstört das Vertrauen in den Lehrerberuf endgültig.
Nach dem Tod ihres 16-jährigen Sohnes in Kalifornien klagt ein Elternpaar gegen OpenAI. ChatGPT soll ihn bei seinem Suizid unterstützt haben.
Ein Teenager in Kalifornien nimmt sich das Leben – seine Eltern machen den Chatbot ChatGPT mitverantwortlich. Laut Klage habe die KI nicht nur Methoden zum Suizid beschrieben, sondern diese auch noch bewertet. Für OpenAI ist der Fall ein Schock mit Signalwirkung.
Eine alleinerziehende Mutter zahlte 13.000 Euro für die angebliche „Rückführung“ ihres Ex-Partners durch Telepathie. Statt Liebesglück bekam sie – ein leeres Konto. Das Gericht fand klare Worte: sittenwidrig und nichtig.
Neil Hopper, Chirurg aus Cornwall, zerstörte sich absichtlich die Beine im Trockeneis – um seinen Amputations-Fetisch auszuleben und über 540.000 Euro von Versicherungen zu kassieren. Das Crown Court Truro verurteilte ihn zu 32 Monaten Haft.
Neil Hopper verkaufte der Öffentlichkeit eine Mitleids-Story von Sepsis und beinahe tödlicher Blutvergiftung. In Wahrheit war alles perfide geplant: stundenlange Eisfolter, amputierte Beine, ein perverser Fetisch – und am Ende satte Versicherungsauszahlungen.
Ein Verteidiger kann nicht verlangen, dass ihm ein amtlich verwahrtes Beweisstück (hier: Smartphone) zur unbeaufsichtigten Nutzung überlassen wird (BGH, Beschluss vom 24.06.2025 – 3 StR 138/25).
Die Verteidigung wollte ein Smartphone aus der amtlichen Verwahrung, um selbstständig auf eine Cloud zuzugreifen. Der BGH stoppte das klar: Beweisstücke bleiben unter amtlicher Kontrolle – alles andere würde deren Beweiswert gefährden.