Die Facebook-Formulierung „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ über Sinti und Roma ist grob geschmacklos und diffamierend, erfüllt aber nicht den Tatbestand der Volksverhetzung (OLG Jena, Beschluss vom 27.10.2025 – 3 Ws 308/25).
Kein Hauptverfahren gegen den Vizepräsidenten des VG Gera. Was das Landgericht Gera abgelehnt hatte, hat das Oberlandesgericht nun bestätigt: Der Post ist gewiss diffamierend – aber strafbar als Volksverhetzung ist er nicht. Damit bleibt es bei Disziplinarfragen, nicht bei einer Strafkammer.
Eine Marburger Studentenverbindung soll sich wegen eines „Ehrenhandels“ verantworten müssen – meint jedenfalls ein Mitglied der Partei Die Linke. Tatsächlich ging es nur um einen typischen studentischen Schlagabtausch. Wer das mit einem Duell verwechselt, hat weder die Mensur verstanden noch das Konzept von Freiheit.
Die Mensur – seit Jahrhunderten Symbol studentischer Ehre und Tradition. Ein freiwilliges Fechten, kein Kampf auf Leben und Tod. Nun aber sorgt in Marburg dieser skurrile Vorgang für Schlagzeilen: Verbindungsstudenten hätten sich in einem „Ehrenhandel“ duelliert.
Ein Missverständnis? Ganz sicher. Aber eines, das bezeichnend ist für den Zustand unserer Diskussionskultur.
Vier Männer, eine Pfarrerin und eine bunte Kirche in Kreuzberg: Eine evangelische Geistliche segnet eine „Ehe zu viert“ – obwohl Polygamie in Deutschland verboten und sogar strafbar ist (§ 1306 BGB, § 172 StGB). Das sorgt nicht nur juristisch, sondern auch theologisch für Kopfschütteln.
Manchmal fragt man sich, ob Berlin noch Hauptstadt oder schon Versuchslabor ist. Eine evangelische Pfarrerin hat dort vier Männer gleichzeitig getraut – und verteidigt das mit den Worten: „Was sollte Gott dagegen haben?“
Rein rechtlich: eine klare Sache. Polygamie ist verboten. Kirchenrechtlich (habe ich nicht belegt): mindestens fragwürdig. Aber gesellschaftlich? Offenbar wieder ein „Experiment der Vielfalt“.
Die Einstufung eines Soldaten als Sicherheitsrisiko kann nicht allein auf „Lebenserfahrung“ gestützt werden. Auch bei auffälligem Alkoholkonsum muss die Bundeswehr eigene Ermittlungen durchführen, bevor sie Zweifel an der Zuverlässigkeit bejaht (BVerwG, Beschluss vom 25.09.2025 – 1 WB 3.25).
„Captain Morgan, übernehmen Sie!“ – so hätte man die Schlagzeile wohl getauft, wäre der Fall nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht gelandet. Ein Hauptfeldwebel, eine halbvolle Flasche Rum und ein Streit mit der Freundin: daraus machte die Bundeswehr kurzerhand ein Sicherheitsrisiko. Das BVerwG aber fand – so einfach ist das nicht.
„Da war bestimmt jemand anderes am Steuer!“ – Diese Ausrede hört man bei Geschwindigkeitsverstößen oft. Doch wer im Bußgeldverfahren nicht nur schweigt, sondern Fantasiepersonen und Fake-Adressen ins Spiel bringt, darf sich über ein Fahrtenbuch nicht wundern. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.
Eine Schöffin darf während einer Strafverhandlung kein Kopftuch tragen. Das Tragen religiöser Symbole verstößt gegen das staatliche Neutralitätsgebot und rechtfertigt die Enthebung vom Amt (OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2025 1 OGs 1/25).
Was zählt mehr im Gerichtssaal – Glaube oder Neutralität? Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Beschluss entschieden: Eine Schöffin, die in der Verhandlung ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, muss gehen. Der Senat sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Neutralitätsgebot und eine gröbliche Amtspflichtverletzung.
Die Savannah-Katzen der F1-Generation gelten als gefährlich. Ihre Haltung im allgemeinen Wohngebiet ist unzulässig, da sie nicht zur üblichen und ungefährlichen Kleintierhaltung gehört (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.10.2025 10 B 1000/25 (I. Instanz: VG Düsseldorf 11 L 2509/25)).
Katzenliebhaber aufgepasst: Wer sich mit einer gewöhnlichen Hauskatze zu langweilen droht, sollte nicht gleich zur Wildkatzenzucht greifen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die Haltung einer sogenannten Savannah-Katze der F1-Generation – einer Kreuzung aus afrikanischem Serval und Hauskatze – im Wohngebiet verboten bleibt. Warum?
Hausdurchsuchung beim Medienwissenschaftler Norbert Bolz wegen eines ironischen Tweets („Deutschland erwache“) – Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB). Der Fall reiht sich ein in eine Reihe ähnlicher staatlicher Maßnahmen gegen Social-Media-Posts.
Ein Tweet – ein „e“ zuviel – und die Polizei klingelt morgens an der Haustür: Der Fall von Norbert Bolz zeigt, wie dünn die Grenze zwischen Meinungsäußerung und staatlicher Strafverfolgung geworden ist. Es geht nicht nur um ihn, sondern um die Stimmung im Land: Wieviel Ironie verträgt der Staat?
In Hannover stand ein ungewöhnlicher Rechtsstreit an. Ein Anwalt verklagte seine ehemalige Mandantin auf Vergütung. Sie wehrte sich: Über WhatsApp habe er sie sexuell belästigt – mit Nachrichten wie „Hi, du hast bestimmt noch mehr heiße Fotos?!“. War das Belästigung oder nur ungeschickter Smalltalk?
Wenn verletzte Gefühle und Eigentumsrecht aufeinandertreffen, entsteht manchmal Kunst: In Detroit errichtet ein Mann eine 3,6 Meter hohe Mittelfinger-Statue – rechtlich unangreifbar, moralisch diskutabel.
Es gibt Fälle, die braucht kein Drehbuchautor. Ein Stripclub-Betreiber aus Detroit, kaufte 2013 das Nachbarhaus seiner Ex-Frau – und stellte dort eine überlebensgroße Bronzestatue eines ausgestreckten Mittelfingers auf. Nachts beleuchtet, versteht sich. Was nach Wut, Wahn und Witz aussieht, ist zugleich ein faszinierendes Beispiel für amerikanisches Eigentums- und Kunstrecht. Schon eine Story aus dem letzten Jahrzehnt, aber hier in der Kategorie: Aus anderen Ländern.
Ein US-Bundesgericht verurteilt Michael Pratt zu 27 Jahren Haft wegen Sexhandel und Verschwörung. Richterin übertraf das von der Anklage geforderte Strafmaß. Gericht betonte Ausmaß und psychische Folgen für Opfer.
Ein Pornoimperium, aufgebaut mit falschen Versprechen und Zwang – jetzt das Urteil: 27 Jahre hinter Gittern. Der Betreiber von GirlsDoPorn zahlt für sein Menschenhandelsmodell.
Zwei Betreiber des Berliner Großbordells Artemis haben 350.000 Euro an das Virchow-Klinikum der Charité gespendet – nachdem Vorwürfe gegen sie fallen gelassen wurden und sie vom Land Berlin Entschädigung erhielten.
Ein ungewöhnliches Geschenk: Bordellbetreiber spenden für eine Kinderklinik. Viele fragen sich: Ist das philanthropisch – oder Public Relations mit Hang zur Provokation? Fakt ist: Die Charité nutzte das Geld, um den Eingangsbereich ihrer Kinderstation kindgerechter umzugestalten.
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.05.2025 – L 4 VE 4/24: Wer im kriminellen Milieu Opfer einer Gewalttat wird, hat keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Die Allgemeinheit muss nicht für Risiken des eigenen Lebensstils zahlen.
Kugel im Oberschenkel, aber kein Cent vom Staat. Ein Mann, der in einer Berliner Prügelei mit Baseballschlägern, Eisenstangen und Schusswaffen verletzt wurde, ging leer aus. Grund: Wer in der Halbwelt lebt, muss seine Rechnungen selbst begleichen.
BGH, Beschluss vom 07.10.2025 – 3 StR 534/24: Die Revision gegen den Freispruch wegen Beihilfe zum Mord und versuchten Mordes in 20 Fällen wurde verworfen; das OLG Koblenz hatte mangels Nachweise eines Gehilfenvorsatzes freigesprochen.
Im lange verfolgten Rechtsextremismus-Fall von Saarlouis bleibt die Frage der Beihilfe unbeantwortet – und der Angeklagte geht frei. Der Bundesgerichtshof sieht in der Beweiswürdigung des OLG keine Rechtsfehler. Doch für viele Überlebende und Angehörige bleibt der Freispruch ein bitteres Zeichen: Es reicht nicht, in der Kneipe einen Brand anzureden – die Tat muss bewiesen werden.
Wenn Richter anfangen zu googeln, ist meist etwas schiefgelaufen. So auch in Augsburg: Eine Pressesprecherin klagte auf Wiedereinstellung, weil sie angeblich wegen ihrer Beziehung zu einem Stadtrat aus der Opposition degradiert worden war. Der Richter suchte im Internet Beweise für die angebliche „wichtige neue Aufgabe“ der Klägerin – und fand: nichts Relevantes außer fragwürdige Stadtprojekte und eine angebliche Magnetschwebebahn.