Schlagwort-Archive: Polizeigewalt

24 Schlagstockhiebe, eine Lüge – und das Karriereende

Ein Polizeibeamter, der bei einer Festnahme unverhältnismäßige Polizeigewalt anwendet und anschließend bewusst falsche Strafanzeige wegen Widerstands stellt, zerstört nach Auffassung des VG Wiesbaden (Urteil vom 12.02.2026 – 28 K 993/24.WI.D) das Vertrauen in seine Amtsführung endgültig und ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.

Das VG Wiesbaden hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Polizeibeamter seine dienstliche Stellung in mehrfacher Hinsicht missbrauchte. Ausgangspunkt war ein massiver Schlagstockeinsatz gegen einen bereits am Boden befindlichen Täter in einer Drogeriefiliale. Hinzu kam eine Strafanzeige, die nach Auswertung von Videoaufnahmen als bewusst wahrheitswidrig erkannt wurde. Die Vorverurteilung durch das LG Kassel wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger bildete die strafrechtliche Grundlage. Disziplinarrechtlich stellte sich die Frage, ob eine Weiterbeschäftigung im Polizeidienst noch tragbar ist.

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Abschiebe-Einsatz eskaliert

Ein Polizeibeamter macht sich wegen besonders schwerer Nötigung strafbar, wenn er bei einem Abschiebe-Einsatz ohne rechtfertigenden Anlass körperliche Gewalt anwendet, einen bereits fixierten Mann weiter niederdrückt und ihn beleidigt. Eine Freiheitsstrafe auf Bewährung ist zulässig, wenn die Tat zwar gravierend ist, aber entlastende Umstände vorliegen (AG Gifhorn, Urteil vom 09.12.2025 (rechtskräftig).

Ein Abschiebe-Einsatz, der zur Eskalation wird; ein Beamter, der die Beherrschung verliert; Kollegen, die den Vorfall melden: Der Fall aus Gifhorn zeigt, wie dünn die Linie zwischen staatlichem Zwang und strafbarer Gewalt sein kann. Das Amtsgericht Gifhorn hat nun ein Urteil gesprochen – und dabei sowohl die Unrechtsschwere als auch entlastende Aspekte gewürdigt.

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