Das Versenden objektiv rassistischer oder den Nationalsozialismus verharmlosender Chat-Beiträge ist ein Dienstvergehen. Für die Annahme einer Verletzung der Verfassungstreuepflicht mit der zwingenden Folge der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis muss jedoch der Kontext der Äußerungen aufgeklärt und eine entsprechende innere Haltung des Beamten festgestellt werden (BVerwG, Urt. v. 11.06.2026 – 2 C 12.25).
Private Chats von Beamten landen immer häufiger vor Disziplinargerichten. Digitale Kommunikation kollidiert mit der beamtenrechtlichen Verfassungstreuepflicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun klargestellt, dass zwischen einem disziplinarischen Fehlverhalten und der existenzvernichtenden Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sauber zu trennen ist. Es reicht eben nicht, nur auf den Screenshot zu schauen.
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