Ein Lehrer, der während des Schuldienstes eine Plakette mit politischer Botschaft trägt, verstößt gegen das beamtenrechtliche Gebot der politischen Zurückhaltung – die Meinungsfreiheit tritt insoweit zurück. Das gilt erst recht für politisch eindeutige Kleidung im Unterricht (in direkter Anlehnung an: BVerwG, Urt. v. 25.01.1990 – 2 C 50.88, BVerwGE 84, 292)
Mode ist Ausdruck der Persönlichkeit. Im Dienst als Beamter jedoch sind Grenzen zu beachten. Eine Lehrerin aus Ahlbeck in Mecklenburg-Vorpommern hat diese Grenzen im März 2026 offenbar überschritten – zumindest nach Einschätzung des zuständigen Bildungsministeriums. Der Pullover mit der Aufschrift „ekelhafd”, der als Anti-AfD-Botschaft verstanden wird, hat einen Vorgang ausgelöst, der nun auf mehreren Ebenen aufgearbeitet wird. Die Rechtslage ist dabei klarer, als manche hoffen mögen.
„Ekelhafd” – Wenn der Pullover zum Disziplinarfall wird weiterlesen