Warum war ich am 18.12.2019 beim Bundesgerichtshof?

Das Landgericht Rostock verurteilte zwei Angeklagte u.a. wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Raubes, etc. Die hiergegen durch mich eingelegte Revision hatte vollen Erfolg mit der formellen Rüge. Es fand dennoch ein Hauptverhandlungstag vor dem Bundesgerichtshof am 18.12.2019 statt. Der Grund ist nicht von der Hand zu weisen.

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Ist bald eine nachträgliche Verurteilung nach Freispruch möglich?

Die Bundesregierung will – laut Presseberichten zufolge – nun auch noch prüfen, ob und wie freigesprochene Angeklagte unter bestimmten Umständen künftig nachträglich verurteilt werden können. Bisher ist dies nur unter genau bestimmten Umständen möglich. Dies genügt der Regierung nicht.

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Das ändert sich nun wirklich im Strafverfahren – Teil 3

Der Bundestag beschloss am 15. November 2019 eine “Reform” des Strafverfahrens. Die Verfolger erhalten neue Befugnisse und die erstinstanzliche Hauptverhandlung soll “beschleunigt” werden. Dabei werden Bürger- und Beschuldigtenrechte beschnitten. Hier nun der Teil 3 (keine Angst, es werden nicht mehr, obwohl es noch mehr Änderungen zu verzeichnen gab).

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Das ändert sich nun wirklich im Strafverfahren – Teil 2

Der Bundestag beschloss am 15. November 2019 eine “Reform” des Strafverfahrens. Die Verfolger erhalten neue Befugnisse und die erstinstanzliche Hauptverhandlung soll “beschleunigt” werden. Dabei werden Bürger- und Beschuldigtenrechte beschnitten. Hier nun der Teil 2 (denn der erste Teil sollte nicht zu lang sein und Sie damit auch aufmerksam bleiben).

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Das ändert sich nun wirklich im Strafverfahren – Teil 1

Der Bundestag beschloss am 15. November 2019 eine “Reform” des Strafverfahrens. Die Verfolger erhalten neue Befugnisse und die erstinstanzliche Hauptverhandlung soll “beschleunigt” werden. Dabei werden Bürger- und Beschuldigtenrechte beschnitten. Hier nun der Teil 1 (damit es nicht zu lang wird).

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Bundestag: Unschuldige sollen schneller freigesprochen werden

Die Bundesregierung will einen Riegel den langen Prozessen vorschieben, damit unschuldig angeklagte Menschen schneller freigesprochen werden können. Anwälte zögen Prozesse unnütz in die Länge, wo doch der Richter ordentlich seiner Fürsorge im Gericht gegenüber dem Angeklagten nachkäme und die Staatsanwaltschaft die Beweise ordnungsgemäß schon zusammengestellt, sowie in einer sorgfältigen Anklage dargestellt habe.

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Bewährungsstrafe für Justizvollzugsbeamten wegen Verbreitung eines Haftbefehls im Netz

Ein Beamter des sächsischen Justizvollzugs ist am 30.10.2019 vom Amtsgericht Dresden wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich muss er 150 Stunden gemeinnütze Arbeit leisten. Der Fall hatte Aufsehen erregt und die Öffentlichkeit noch einmal auf die Strafbarkeit der Veröffentlichung von Akteninhalten aufmerksam gemacht. Dazu später im Beitrag. Jetzt zum Fall!

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“Modernisierung” des Strafverfahrensrechts

Das Bundeskabinett hat am 23.10.2019 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrensrechts beschlossen. Haben Sie davon gehört? Ziel sei es, Strafprozesse zu beschleunigen und die Strafverfolgung effektiver zu gestalten. Naja, es wird wohl wieder die weitere Beschränkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten werden. Sehen wir uns die “Modernisierungen” mal an.

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