Justizopfer Mollath erhält Entschädigung

Gustl Mollath und der Freistaat Bayern haben sich im Streit um eine Entschädigung für die unberechtigte Unterbringung in der Psychiatrie gütig geeinigt. Der Freistaat zahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – war ja klar – einen weiteren Betrag in Höhe von 600.000 Euro.

Damit seien alle Ansprüche abgegolten und der Rechtsstreit beendet.

Was war geschehen?Mollath ist das wohl prominenteste Justizopfer Deutschlands. Er war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau in die Psychiatrie eingewiesen worden. Wie sich später herausstelle eben zu Unrecht. Genau 2747 Tage – mehr als sieben Jahre – hatte er in der Psychiatrie verbracht.

Wie setzt sich dieser Betrag zusammen?

Über eine Klage verlangte Herr Mollath daraufhin vom Freistaat in einem Amtshaftungsverfahren 1,8 Millionen Euro. In der Summe enthalten sind zum Beispiel 800.000 Euro Schmerzensgeld, 288.000 Euro Verdienstausfall und 90.000 Euro Anwaltskosten. Nach Ansicht des Freistaates hingegen stehen ihm gesetzlich 25 Euro pro Tag als Entschädigung zu, das wären 68.675 Euro. Dies ist der gängige Satz für die rechtswidrige Freiheitsberaubung. Dabei ist das “Essensgeld” noch nicht einmal abgezogen.

Was meinte das Gericht?

Das Gericht hatte im Juni vorgeschlagen, dass die Ansprüche des Klägers gegen Zahlung von weiteren 600.000 Euro abgegolten sein sollten, zusätzlich zu den bereits bezahlten 70.000 Euro. Dem stimmte damals zwar das Justizministerium, nicht aber die Klägerseite zu.

Was meinen Sie dazu?

670.000 EUR für sieben Jahre geraubter Freiheit. Wem würde das reichen? Kann man das überhaupt noch in Geld aufwiegen?

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

www.PENNEKE.de

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