Bewährungsstrafe für Justizvollzugsbeamten wegen Verbreitung eines Haftbefehls im Netz

Ein Beamter des sächsischen Justizvollzugs ist am 30.10.2019 vom Amtsgericht Dresden wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zusätzlich muss er 150 Stunden gemeinnütze Arbeit leisten. Der Fall hatte Aufsehen erregt und die Öffentlichkeit noch einmal auf die Strafbarkeit der Veröffentlichung von Akteninhalten aufmerksam gemacht. Dazu später im Beitrag. Jetzt zum Fall!

Der Fall!

Dem Mann wurde vorgeworfen, nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz im August 2018 den Haftbefehl gegen einen tatverdächtigen Ausländer abfotografiert und verbreitet zu haben. Auf dem Dokument befanden sich auch Daten des Beschuldigten und auch Klarnamen von Zeugen.

Angeklagter zeigte Reue

Der Fall erregte – wie bereits eingangs erwähnt – seinerzeit heftiges deutschlandweites Aufsehen. Der angeklagte Beamte gestand die Tat und gab an, er habe angeblich zur Wahrheitsfindung beitragen wollen. Im Prozess nannte er als weiteres Motiv eine “falsche“ Berichterstattung der Medien. Zugleich zeigte er sich reuig.

Zitiert in Presse stellt sich das wie folgt dar: “Ich habe einen Fehler begangen. Ich habe daraus gelernt. Mein ganzes Leben hat sich umgekrempelt. Es wird nie wieder passieren”. Zuvor war es zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft zu einer Verständigung (“deal” gemäß § 257 c StPO) gekommen. Im Gegenzug für ein Geständnis wurde das Strafmaß auf eine Bewährungsstrafe von acht bis zwölf Monaten und 150 Arbeitsstunden beschränkt.

Beamte ist vom Dienst suspendiert

Dem Angeklagten wurde im Plädoyer der Staatsanwaltschaft ein fremdenfeindliches Motiv vorgeworfen. Die Verteidigung stritt eine fremdenfeindliche Gesinnung ihres Mandanten ab.

Allerdings hielt das Gericht auch einen Chat dem Angeklagten mit seinen Kollegen vor. Dabei hatte er wenige Tage nach den Ereignissen in Chemnitz von einem “Kanacken-Klatschen“ geschrieben. Der Beamte ist vom Dienst bereits suspendiert.

Weitere Ermittlungen!

Aus diesem Chatprotokoll sollen sich nach Ansicht der Dresdner Staatsanwaltschaft weitere Hinweise darauf ergeben, dass der Angeklagten mit Kollegen ausländische Strafgefangene misshandelt haben. Deshalb werde jetzt auch wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt.

Thomas Penneke

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht

www.PENNEKE.de

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