Schlagwort-Archive: Strafverteidiger Penneke

Bundespolizisten schmuggeln Crystal

Penneke Wisolowski Katholische KircheWenn die Grenze von drei Bundespolizisten bewacht wird, die das zu ihrem eigenen Vorteil nutzen……

 

Handelten Sie etwas mit Rauschgift aus der Tschechei?

 

Wie Focus online berichtete, stehen drei Bundespolizisten in Verdacht die Droge Crystal geschmuggelt zu haben. Dabei soll es sich “aber” um den Eigenbedarf der Beamten handeln. 38 Fälle werden ihnen vorgeworfen, so die Staatsanwaltschaft Zwickau. Zwei Geständnisse sollen schon vorliegen.

 

Mh? Wenn Grenzbeamte Drogen nehmen, dann sind für den Job auch ungeeignet!

 

Thomas Penneke

 

Aussage gegen Aussage

Thomas Penneke Strafverteidiger Strafrecht Rostock Landgericht Rostock

Bei der Konstellation „Aussage gegen Aussagen“ sind an die Beweiswürdigung besonders strenge Anforderungen stellen.

Eine lückenlose Gesamtwürdigung aller Indizien ist hierfür von besonderer Bedeutung.

(LG Rostock 12 KLs 116/14-3 Urteil vom 17. September 2014)

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Ohne Moos kein rechtskundiger Beistand II

 

thomas Penneke Landgericht SchwerinAm 22. Oktober 2014 berichtete ich über einen unsäglichen Beschluss des Amtsgerichts Wismar. Der Richter dort versteht nicht, dass ein Anwalt ohne Geld nicht arbeitet und somit dem Beschuldigten auch kein rechtskundiger Beistand zur Seite steht, damit das öffentliche Interesse gewahrt wird. Nun springt das Landgericht Schwerin auch auf den Zug auf, den das Amtsgericht Wismar fährt. Ohne Moos kein rechtskundiger Beistand II weiterlesen

Lustiges am Mittwoch II

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Nachdem mich Herr Bundesrichter Thomas Fischer schon mit seinem Interview in der Zeit amüsiert hat, kommen die Witze zum Bergfest. Zum Bergfest versuche ich jetzt immer meine Leser mit lustigen Witzen oder Sprüchen zu erfrischen. 🙂 Gern können mir auch per Mail Witze zugesandt werden, die ich dann hier veröffentliche. Aber lang genug geschwafelt: Lustiges am Mittwoch II weiterlesen

Das Einhandmesser ist ein sonstiger Gegenstand nach § 30 a BtMG

Penneke Strafverteidiger Rostock Strafrecht Thomas Penneke 2Ein Einhandmesser ist ein sonstiger Gegenstand nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

 

Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 7. Februar 2014 in dieser Feststellung. Nur den Straffolgenspruch hob das Gericht  aus anderen Gründen auf. Das Einhandmesser ist ein sonstiger Gegenstand nach § 30 a BtMG weiterlesen

Urteilsaufhebung im Fall des Bremenhavener Schlachters

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Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters

Das Landgericht Bremen hat einen gelernten Fleischer aus Bremerhaven wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Nach den Feststellungen des Schwurgerichts hatte der zur Tatzeit 47-jährige Angeklagte im Februar 2013 seine 66-jährige Nachbarin in ihrer Wohnung mit Tritten oder Schlägen gegen Kopf und Hals erheblich verletzt und sie anschließend am Unterleib äußerst massiv misshandelt. Das Opfer verstarb noch in der Nacht an schwersten inneren Verletzungen. Urteilsaufhebung im Fall des Bremenhavener Schlachters weiterlesen

Falsches Vergewaltigungsopfer Heidi K scheitert beim Bundesgerichtshof

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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung einer Lehrerin wegen
schwerer Freiheitsberaubung nach Falschbelastung
eines Kollegen wegen Vergewaltigung

Das Landgericht Darmstadt hat die Angeklagte K., eine 50 Jahre alte Lehrerin, wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hielt das Urteil des Landgerichts Darmstadt. Die Dame Heidi K. kam seinerzeit um den Schadensersatz für ihre erfundene Vergewaltigung herum. Nun traf sie die Härte des Gesetzes. Den damals zu Unrecht Beschuldigten hilft dies leider nicht mehr, aber vielleicht der Gesellschaft und als abschreckendes Beispiel für ähnliche Fälle. Falsches Vergewaltigungsopfer Heidi K scheitert beim Bundesgerichtshof weiterlesen

Ohne Moos kein rechtskundiger Beistand I

Penneke Strafverteidiger AG WismarDie Bestellung eines Pflichtverteidigers dient nicht dem Kosteninteresse des Angeklagten oder seines Verteidigers, sondern allein der Zweck wird verfolgt, im öffentlichen Interesse dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte in schwerwiegenden Fällen rechtskundigen Beistand erhält und der ordnungsgemäße Verfahrensablauf gewährleistet ist. (4 Gs 54/14 (AG Wismar) Ohne Moos kein rechtskundiger Beistand I weiterlesen